Amtsgericht Essen Beschluss, 07. Apr. 2015 - W 5414-6

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2015:0407.W5414.6.00
published on 07.04.2015 00:00
Amtsgericht Essen Beschluss, 07. Apr. 2015 - W 5414-6
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Tenor

In der Grundbuchsache betreffend den im Grundbuch von Werden Blatt 5414 - 5451 eingetragenen Grundbesitz werden die Erinnerungen von Notar U vom a) 25.02.2015 und b) 02.03.2015 gegen die Kostenrechnungen vom 04.02.2015 zurückgewiesen.


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(1) Die Gebühren richten sich nach dem Wert, den der Gegenstand des Verfahrens oder des Geschäfts hat (Geschäftswert), soweit nichts anderes bestimmt ist. (2) Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz erhoben.

(1) Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen und die Gebühr für eine Entscheidung oder die Vornahme einer Handlung werden in jedem Rechtszug hinsichtlich eines jeden Teils des Verfahrensgegenstands nur einmal erhoben. (2) Für Eintragungen in d
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published on 25.09.2015 00:00

Tenor Das Verfahren wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache vom Einzelrichter auf den Senat übertragen. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. 1                                                                      Gründe: 2I. 3Auf
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Annotations

(1) Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen und die Gebühr für eine Entscheidung oder die Vornahme einer Handlung werden in jedem Rechtszug hinsichtlich eines jeden Teils des Verfahrensgegenstands nur einmal erhoben.

(2) Für Eintragungen in das Vereinsregister, Grundbuch, Schiffs- und Schiffsbauregister und in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen werden die Gebühren für jede Eintragung gesondert erhoben, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(1) Die Gebühren richten sich nach dem Wert, den der Gegenstand des Verfahrens oder des Geschäfts hat (Geschäftswert), soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz erhoben.