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Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet

Anwältinnen und Anwälte für Raub in Berlin

Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Raub in Berlin, alphabetisch nach Namen.

Rechts-Graph
  • Rechtsgebiet
  • Ort / Gericht
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  • Anwalt / Kanzlei
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RaubBerlin§ 23 GVG§ 71 GVG§ 78 ZPORechtsanwalt Bodo SeidelRechtsanwalt Dr.jur. Rocco JulaRechtsanwalt Georg Graf zu Castell-CastellRechtsanwalt Johannes EngelmannHeinichen Laudien Partnerschaft Von RechtsanwältenRechtsanwälte Dr. Jula & Partner mbBVerjaehrungStreitwertRaub · Berlin
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Die Zuordnung beruht auf Fachanwaltstiteln und auf den Angaben in den Profilen. Die Reihenfolge ist alphabetisch nach Namen.

Kanzleien mit Raub in Berlin

Mit KI erstellt

Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Raub in Berlin

Im Bereich Raub in Berlin sind aktuell 8 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 2 Kanzleien mit ausgewiesenem Schwerpunkt oder Fachanwaltschaft verzeichnet. Zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen Mandanten aus Berlin bundesweit vor allen deutschen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten (§ 78 Abs. 1 ZPO).

In Rechtsangelegenheiten im Bereich Raub richtet sich die sachliche Zuständigkeit der Zivilgerichte grundsätzlich nach dem Streitwert: Bis 5.000 Euro entscheidet erstinstanzlich das Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG), ab einem Streitwert von 5.000,01 Euro das Landgericht (§ 71 Abs. 1 GVG). Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Unternehmenssitzes (§§ 12, 13, 17 ZPO) sowie besonderen Gerichtsständen wie dem Erfüllungsort (§ 29 ZPO) oder dem Ort der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO).

Vor dem Amtsgericht besteht in allgemeinen Zivilsachen kein Anwaltszwang, während vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten nach § 78 Abs. 1 ZPO zwingend eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist. Die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende ab Kenntnis von Anspruch und Schuldner (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Für Verbraucher ist die Gebühr eines ersten anwaltlichen Beratungsgesprächs ohne abweichende Vereinbarung nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.

Häufige Rechtsfragen im Bereich Raub

Welches Gericht ist bei Streitigkeiten im Bereich Raub zuständig?

Soweit keine Sonderzuständigkeit greift, entscheiden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gemäß § 23 Nr. 1 GVG bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro erstinstanzlich die Amtsgerichte und ab 5.000,01 Euro gemäß § 71 Abs. 1 GVG die Landgerichte. Vor den Landgerichten müssen sich die Parteien nach § 78 Abs. 1 ZPO durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung im Bereich Raub?

Sofern keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§ 34 Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG). Ist der Mandant Verbraucher, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG jedoch höchstens 190 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Anwältinnen und Anwälte für Raub in Berlin | ra.de