Rechtsgebiet
Nebenklage
80 von 276 Normen · 5 Urteile im Überblick
Dieser Text wurde von einer KI erstellt. Die redaktionelle Kontrolle durch einen Menschen steht noch aus.
Die Nebenklage ist das dogmatisch stärkste prozessuale Instrument für Opfer schwerer Straftaten. Im regulären Strafprozess ist der Geschädigte vor allem Zeuge; als Verletzter hat er aber eigene Rechte, etwa auf Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens (§ 406d Abs. 1 StPO). Durch den Anschluss als Nebenkläger wird das Opfer jedoch in den Status eines echten, aktiven Verfahrensbeteiligten mit weitreichenden Prozessrechten erhoben. Die zentrale Norm ist § 395 StPO. Die Nebenklage ist zwingend nur bei Delikten mit hohem persönlichem Unrechtsgehalt (Mord, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung) zulässig. Bei reinen Vermögensdelikten wie Diebstahl ist sie rechtlich ausgeschlossen, außer es liegt ein Raub (§ 249 StGB) vor. Das Zentrum sind die massiven Mitwirkungsrechte (§ 397 StPO). Der Nebenkläger darf während der gesamten Hauptverhandlung anwesend sein, selbst Beweisanträge stellen und Zeugen befragen. Das für den Angeklagten gefährlichste Instrument ist das Rechtsmittelrecht: Nach § 400 StPO darf der Nebenkläger zwingend Rechtsmittel (Berufung, Revision) gegen einen Freispruch einlegen, um eine Verurteilung wegen des Nebenklagedelikts zu erzwingen.
Der BGH hat mit dem Beschluss vom 18.11.2008 (Az: 4 StR 301/08) folgendes entschieden: Bestehen an der Existenz des Anschlusserklärenden Zweifel, so gilt nicht der Zweifelsgrundsatz, vielmehr hat … Weiterlesen ›
Das LG Passau hat mit dem Beschluss vom 22.09.2006 (Az: 1 QS 146/06) folgendes entschieden: Auf die Beschwerde des Verletzten ……. Weiterlesen ›
Der BGH hat mit dem Beschluss vom 20.05.2008 (Az: 5 StR 15/08) folgendes entschieden: Es wird festgestellt, dass sich K. als Nebenklägerin wirksam der öffentlichen Klage auch gegen die Angeklagten Z. Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Strafprozessrecht“.
Schlüsselnormen
- § 41 IStGHG Vollstreckung von Freiheitsstrafen (Zu Artikel 77 Abs. 1, Artikel 103 Abs. 1 und 2, Artikel 105, Artikel 106, Artikel 110 des Römischen Statuts)
- § 7 IStGHG Sachliche Zuständigkeit
- § 46 IStGHG Zuständigkeit, Anrufung des Bundesgerichtshofes, Rechtsbeistand
- § 52 IStGHG Beschlagnahme und Durchsuchung, Vermögensbeschlagnahme
- § 16 IStGHG Haftentscheidungen, Aussetzung des Vollzuges des Überstellungshaftbefehls (Zu Artikel 59 Abs. 4 bis 6 des Römischen Statuts)
- § 20 IStGHG Zulässigkeitsverfahren
- § 30 IStGHG Beschlagnahme und Durchsuchung
- § 32 IStGHG Vereinfachte Überstellung (Zu Artikel 92 Abs. 3 Satz 2 des Römischen Statuts)
- § 5 IStGHG Überstellungsunterlagen (Zu Artikel 91 Abs. 2 und 3, Artikel 111 des Römischen Statuts)
- § 42 IStGHG Flucht und Spezialität (Zu Artikel 108, Artikel 111 des Römischen Statuts)
- § 47 IStGHG Grundsatz (Zu Artikel 93 Abs. 1, Artikel 96 Abs. 1 und 2 des Römischen Statuts)
- § 50 IStGHG Gerichtliche Entscheidung
- § 72 IStGHG Anwendung anderer Verfahrensvorschriften
- § 1 IStGHG Anwendungsbereich (Zu Artikel 1, Artikel 17, Artikel 86 und Artikel 34 des Römischen Statuts)
- § 10 IStGHG Überstellungshaft (Zu Artikel 59 Abs. 1 des Römischen Statuts)
- § 11 IStGHG Vorläufige Überstellungshaft (Zu Artikel 59 Abs. 1, Artikel 92 des Römischen Statuts)
- § 12 IStGHG Überstellungshaftbefehl
- § 13 IStGHG Vorläufige Festnahme
- § 14 IStGHG Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Überstellungshaftbefehls(Zu Artikel 59 Abs. 2 des Römischen Statuts)
- § 15 IStGHG Verfahren nach vorläufiger Festnahme
- § 17 IStGHG Haftprüfung
- § 18 IStGHG Vollzug der Haft
- § 19 IStGHG Vernehmung des Verfolgten
- § 2 IStGHG Grundsatz (Zu Artikel 89 Abs. 1, Artikel 91 Abs. 2 und 3 des Römischen Statuts)
- § 21 IStGHG Durchführung der mündlichen Verhandlung
- § 22 IStGHG Entscheidung über die Zulässigkeit
- § 23 IStGHG Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit
- § 24 IStGHG Haft zur Durchführung der Überstellung
- § 25 IStGHG Spezialität (Zu Artikel 101 des Römischen Statuts)
- § 26 IStGHG Überstellungsersuchen nach vorheriger Auslieferung
- § 27 IStGHG Vorübergehende Überstellung (Zu Artikel 89 Abs. 4 des Römischen Statuts)
- § 28 IStGHG Deutsches Strafverfahren und Überstellungsersuchen
- § 29 IStGHG Herausgabe von Gegenständen im Überstellungsverfahren
- § 3 IStGHG Überstellungsersuchen und früheres Strafverfahren vor dem Gerichtshof oder in einem ausländischen Staat (Zu Artikel 89 Abs. 2 Satz 1 des Römischen Statuts)
- § 31 IStGHG Rechtsbeistand
- § 33 IStGHG Anrufung des Bundesgerichtshofes
- § 4 IStGHG Überstellungsersuchen und Auslieferungsersuchen (Zu Artikel 90 des Römischen Statuts)
- § 6 IStGHG Bewilligung der Überstellung
- § 8 IStGHG Örtliche Zuständigkeit
- § 9 IStGHG Fahndungsmaßnahmen (Zu Artikel 59 Abs. 1 des Römischen Statuts)
- § 34 IStGHG Grundsatz (Zu Artikel 89 Abs. 3 des Römischen Statuts)
- § 35 IStGHG Durchbeförderungsunterlagen (Zu Artikel 89 Abs. 3 des Römischen Statuts)
- § 36 IStGHG Zuständigkeit
- § 37 IStGHG Durchbeförderungsverfahren(Zu Artikel 89 Abs. 3 Buchstabe c des Römischen Statuts)
- § 38 IStGHG Mehrfache Durchbeförderung
- § 39 IStGHG Unvorhergesehene Zwischenlandung (Zu Artikel 89 Abs. 3 Buchstabe e des Römischen Statuts)
- § 40 IStGHG Grundsatz
- § 43 IStGHG Vollstreckung von Geldstrafen(Zu Artikel 77 Abs. 2 Buchstabe a, Artikel 109 Abs. 1 des Römischen Statuts)
- § 44 IStGHG Vollstreckung von Anordnungen der Einziehung von Taterträgen (Zu Artikel 77 Abs. 2 Buchstabe b, Artikel 109 Abs. 2 des Römischen Statuts)
- § 45 IStGHG Vollstreckung von Wiedergutmachungsanordnungen (Zu Artikel 75 Abs. 2, Artikel 109 des Römischen Statuts)
- § 48 IStGHG Aufschub der Erledigung
- § 49 IStGHG Zuständigkeit
- § 51 IStGHG Herausgabe von Gegenständen
- § 53 IStGHG Persönliches Erscheinen von Zeugen
- § 54 IStGHG Vorübergehende Übergabe(Zu Artikel 93 Abs. 1 und 7 des Römischen Statuts)
- § 55 IStGHG Vorübergehende Übernahme und Verbringung
- § 56 IStGHG Schutz von Personen (Zu Artikel 93 Abs. 1 Buchstabe j des Römischen Statuts)
- § 57 IStGHG Zustellungen (Zu Artikel 58 Abs. 7 Satz 4, Artikel 93 Abs. 1 Buchstabe d des Römischen Statuts)
- § 58 IStGHG Weitergabe von dienstlich erlangten Erkenntnissen und Informationen
- § 59 IStGHG Telekommunikationsüberwachung und sonstige Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen (Zu Artikel 93 Abs. 1 Buchstabe l des Römischen Statuts)
- § 60 IStGHG Anwesenheit bei Rechtshilfehandlungen (Zu Artikel 99 Abs. 1 des Römischen Statuts)
- § 61 IStGHG Gerichtliche Anhörungen (Zu Artikel 3 Abs. 2 des Römischen Statuts)
- § 62 IStGHG Unmittelbare Erledigung durch den Gerichtshof (Zu Artikel 99 Abs. 4 Buchstabe b des Römischen Statuts)
- § 63 IStGHG Einleitung eines deutschen Strafverfahrens (Zu Artikel 70 Abs. 4 des Römischen Statuts)
- § 64 IStGHG Form und Inhalt der Ersuchen (Zu Artikel 93 Abs. 10, Artikel 96 Abs. 4 des Römischen Statuts)
- § 65 IStGHG Rücküberstellung
- § 66 IStGHG Vorübergehende Übergabe für ein deutsches Verfahren
- § 67 IStGHG Bedingungen
- § 68 IStGHG Zuständigkeit des Bundes
- § 69 IStGHG Deutsches Strafverfahren und früheres Strafverfahren vor dem Gerichtshof (Zu Artikel 20 Abs. 2, Artikel 70 Abs. 2 des Römischen Statuts)
- § 70 IStGHG Benachrichtigung(Zu Artikel 27 des Römischen Statuts)
- § 71 IStGHG Kosten (Zu Artikel 100, Artikel 107 Abs. 2 des Römischen Statuts)
- § 73 IStGHG Einschränkung von Grundrechten
- § 1 EuGHG § 1
- § 7 TKÜV Bereitzustellende Daten
- § 3 DokErstÜbV Übermittlung elektronischer Dokumente
- § 10 StPOEG (weggefallen)
- § 3 TKÜV Kreis der Verpflichteten
- § 5 TKÜV Grundsätze
- § 5 DokErstÜbV Übermittlungswege
Aktuelle Urteile
neueste zuerst- BGH, 23.06.2026 – 5 StR 52/265 StR 52/26 · 23.06.2026 · Beschluss
- BGH, 17.06.2026 – 5 StR 269/265 StR 269/26 · 17.06.2026 · Beschluss
- BGH, 17.06.2026 – 4 StR 233/264 StR 233/26 · 17.06.2026 · Beschluss
- BGH, 16.06.2026 – 4 StR 364/254 StR 364/25 · 16.06.2026 · Beschluss
- BGH, 10.06.2026 – StB 39/26 VS-NfDStB 39/26 VS-NfD · 10.06.2026 · Beschluss
Passende Apps
anwalttoolsauch als White-Label für Kanzleien
- Rechtsanwalt Achim Lahrmann
- Rechtsanwalt Frank Ernser
- Rechtsanwalt Jürgen Schleimer
- Rechtsanwalt Sebastian Scharmer
- Rechtsanwalt Sönke Hilbrans
- Rechtsanwalt Stephan Nicolai
- Rechtsanwalt Thomas Bourdon
- Rechtsanwalt Uwe Sabel
- Rechtsanwältin Anne Katrin Köster
- Rechtsanwältin Sarah Schulz
- Rechtsanwältin Victoria Grenz