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GmbH-Liquidation

5 Urteile im Überblick

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Die planmäßige Beendigung einer GmbH erfolgt durch ein streng formalisiertes, oftmals jahrelanges Liquidationsverfahren (Abwicklung). Ziel ist es, das Restvermögen zu Geld zu machen, Gläubiger zu befriedigen und den Überschuss auszuschütten.

Auftakt ist der Auflösungsbeschluss der Gesellschafterversammlung, der gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG meist einer Dreiviertelmehrheit bedarf. Die GmbH wird zur „GmbH i.L.“ und wird fortan von Liquidatoren (oft die bisherigen Geschäftsführer) rechtlich vertreten. Der Beschluss und die Liquidatoren müssen ins Handelsregister eingetragen werden.

Zentrales Element des Gläubigerschutzes ist das Sperrjahr. Die Liquidatoren müssen die Auflösung im Bundesanzeiger bekannt machen (Gläubigeraufruf nach § 65 GmbHG). Erst wenn ein volles Jahr verstrichen (Sperrjahr, § 73 GmbHG) und alle Schulden beglichen sind, darf das Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Danach wird die GmbH endgültig aus dem Register gelöscht (§ 74 GmbHG).

Übersichtsartikel · Was ist GmbH-Liquidation?1 von 2· weitere: Rechtsanwalt Dirk Streifler
Rechtsanwalt Dirk Streifler

⚠️ Rechtsstand-Hinweis maschinell geprüft am 24. August 2026. Dieser Beitrag ist am 3. April 2012 erschienen. Weiterlesen ›

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Übersichtsartikel · Was ist GmbH-Liquidation?2 von 2· weitere: Rechtsanwalt Dirk Streifler
Rechtsanwalt Dirk Streifler

Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 28.01.2016 (Az.: I-3 Wx 21/15) folgendes entschieden: Der Nachweis der alleinigen Vertretungsberechtigung der - aufgelösten - GmbH & Co KG in der … Weiterlesen ›

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