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§ 23Amtlich · § 5 UrhG

Übertragung der Verantwortlichkeit

Zeitreise: 18.10.2017‹ § 22c§ 23a ›

Der Unternehmer kann die Pflichten, die sich für ihn aus dieser Verordnung ergeben, ganz oder teilweise auf verantwortliche Personen übertragen.

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