Rechtsgebiet
Arbeitsstrafrecht
8 Unterthemen · 41 von 47 Normen · 1 Urteil im Überblick
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Arbeitsstrafrecht (Wirt- u SteuerStR)
Das Arbeitsstrafrecht ist eine hochbrisante Schnittmenge aus Straf-, Sozial- und Arbeitsrecht. Es sanktioniert Arbeitgeber (insbesondere GmbH-Geschäftsführer), die sich durch systematische Umgehung von Sozialabgaben illegale Wettbewerbsvorteile verschaffen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls rückt dieses Gebiet immer stärker in den Fokus.
Das absolute Massendelikt ist das „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ gemäß § 266a StGB. Danach macht sich strafbar, wer die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht rechtzeitig an die Krankenkassen abführt. Dies ist eine extreme Haftungsfalle in der Unternehmenskrise: Selbst in der Insolvenz muss der Geschäftsführer notfalls die Nettolöhne kürzen, um die Beiträge abzuführen. Tut er dies nicht, haftet er persönlich mit seinem Privatvermögen.
Neben § 266a StGB umfasst das Gebiet weitere drastische Straftaten: Die Steuerhinterziehung (§ 370 AO) durch „Lohnunterdrückung“ (Schwarzgeld), die illegale Arbeitnehmerüberlassung (AÜG-Verstöße) sowie die Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung. Eine strafrechtliche Verurteilung wegen eines Arbeitsstrafdelikts kann für Unternehmen zudem zum Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren führen (Vergabesperre).
Der BGH hat mit dem Beschluss vom 07.03.2007 (Az: 1 StR 301/06) folgendes entschieden: Das LG hat folgende Feststellungen getroffen: Der Angeklagte war von 1996 bis 2001 faktischer und seit 2001 … Weiterlesen ›
Der BGH hat mit dem Urteil vom 18.04.2005 (Az: II ZR 61/03) folgendes entschieden: § 266a StGB ist ein Schutzgesetz i.S. von § 823 II BGB. Auch die Verletzung der Insolvenzantragspflicht erhöht die… Weiterlesen ›
Das BAG hat mit dem Urteil vom 18.08.2005 (Az: 8 AZR 542/04) folgendes entschieden: Führt der Arbeitgeber keine Beiträge zur Urlaubskasse der Bauwirtschaft ab, verletzt er § 266a II StGB nicht. Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Wirt- u SteuerStR“.
Schlüsselnormen
- § 1 IntBestG(weggefallen)
- § 2 IntBestGBestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr
- § 3 IntBestGAuslandstaten
- § 4 IntBestG(weggefallen)
- § 1 GwGMeldVAnwendungsbereich
- § 4 GwGMeldVTechnische Verfahren zur Überprüfung von Meldungen
- § 1 GwGMeldV-ImmobilienRegelungsbereich
- § 3 GwGMeldV-ImmobilienMeldepflichten wegen eines Bezugs zu Risikostaaten oder Sanktionslisten
- § 4 GwGMeldV-ImmobilienMeldepflichten wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit den beteiligten Personen oder dem wirtschaftlich Berechtigten
- § 5 GwGMeldV-ImmobilienMeldepflichten wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Stellvertretung
- § 6 GwGMeldV-ImmobilienMeldepflichten wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Preis oder einer Kauf- oder Zahlungsmodalität
- § 7 GwGMeldV-ImmobilienAusnahme von der Meldepflicht
- § 16 WiStrG 1954Verweisungen
- § 1 WiStrG 1954Strafbare Verstöße gegen Sicherstellungsvorschriften
- § 3 WiStrG 1954Verstöße gegen die Preisregelung
- § 4 WiStrG 1954Preisüberhöhung in einem Beruf oder Gewerbe
- § 11 WiStrG 1954Verfahren
- § 1 ZIdPrüfVWeitere Dokumente, die zur Überprüfung der Identität zum Zwecke des Abschlusses eines Zahlungskontovertrags zugelassen werden
- § 2 GwGMeldVForm elektronischer Meldungen
- § 3 GwGMeldVErforderliche Angaben in Meldungen
- § 5 GwGMeldVInkrafttreten
- § 2 GwGMeldV-ImmobilienBegriffsbestimmungen
- § 8 GwGMeldV-ImmobilienInkrafttreten
- § 15 WiStrG 1954§ 15
- § 17 WiStrG 1954§ 17
- § 18 WiStrG 1954§ 18
- § 19 WiStrG 1954§ 19
- § 20 WiStrG 1954(weggefallen)
- § 21 WiStrG 1954Begriffsbestimmung
- § 23 WiStrG 1954Inkrafttreten
- § 2 WiStrG 1954Ordnungswidrige Verstöße gegen Sicherstellungsvorschriften
- § 5 WiStrG 1954Mietpreisüberhöhung
- § 6 WiStrG 1954Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise
- § 10 WiStrG 1954Selbständige Abführung des Mehrerlöses
- § 12 WiStrG 1954§ 12
- § 13 WiStrG 1954Besondere Vorschriften für das Strafverfahren
- § 14 WiStrG 1954§ 14
- § 7 WiStrG 1954Einziehung
- § 8 WiStrG 1954Abführung des Mehrerlöses
- § 9 WiStrG 1954Rückerstattung des Mehrerlöses
- § 2 ZIdPrüfVInkrafttreten
Aktuelle Urteile
neueste zuerst- AG-TIERGARTENAG Tiergarten, 05.11.2013 – URTEIL 330 3 ST JS 132 10 LS 4 13330 3 ST JS 132 10 LS 4 13 · 05.11.2013 · URTEIL
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