Immobilienrecht
Immobilienrecht umschreibt im Prinzip als Oberbegriff das Recht rund herum um den Bereich Immobilien, umfasst demnach sowohl mietrechtliche Themen, wie auch Themen aus den Bereichen Vertragsrecht oder Baurecht. Zum Teil ergeben sich aber auch einige Besonderheiten, was es unerlässlich macht, ein hohes Maß von Erfahrung in diesem Bereich bereit zu halten.
Wir betreuen im Rahmen der begleitenden Rechtsberatung Hausverwaltungen, Wohnungsgesellschaften, Eigentümergemeinschaften und Immobilienverbände.
Wichtig ist uns hierbei insbesondere die ständige Ansprechbarkeit für unsere Mandanten und die zügige Bearbeitung von Fällen.
Da macht es sich für alle Beteiligten besonders gut, wenn sie ein Team aus hochspezialisierten Fachleuten berät, um immer eine optimale Beratung zu gewährleisten, egal ob es sich um Fälle aus dem Bereich Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht oder auch sogar aus dem Bereich des Vergaberechts handelt.
Diese Aufgaben werden von den Rechtsanwälten Streifler & Kollegen gern übernommen und in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und den sie beratenden wirtschaftlichen, technischen oder baubetrieblichen Experten gelöst.