Notar

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16.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Die Aufgaben eines Notars umfassen die Beglaubigung von Unterschriften, die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Ein Notar handelt niemals als Vertreter einer Partei, sondern immer unparteiisch.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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