Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 45 Fristen der Anfechtungsklage
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Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht Inhaltsverzeichnis
Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden. Die §§ 233 bis 238 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.
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17/09/2013 13:25
Nach Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage kann der Verwalter die Beklagten gem. § 27 II Nr. 2 WEG umfassend vertreten und einen Rechtsanwalt beauftragen.
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06/05/2011 11:56
Ist durch einen Sachverständigen nachgewiesen, dass eine Wärmedämmung zur Verhinderung von Schimmelbildung auf der gesamten Hausfassade notwendig ist, liegt eine bauliche V
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27/01/2010 15:51
Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - S&K Rechtsanwalt in Berlin Mitte
SubjectsImmobilienrecht
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War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wieder
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published on 08/07/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 34/11 Verkündet am: 8. Juli 2011 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
published on 08/02/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 153/18 Verkündet am: 8. Februar 2019 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 15/09/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 39/11 vom 15. September 2011 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. September 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und Prof. Dr. Schmidt-
published on 05/07/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 241/12 Verkündet am: 5. Juli 2013 Weschenfelder, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:
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