Arbeitsvertrag

19/09/2006 18:54

Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag nach § 611 BGB. Hieraus folgt, dass die Parteien grundsätzlich frei über die Begründung und den Inhalt des Vertragsverhältnisses entscheiden können, jedoch unter Beachtung der zum Schutz des Arbeitnehmers bestehenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Mutterschutzgesetz (MuSchG). Speziell arbeitsrechtliche Regelungen ergeben sich weiter aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.