StraBEG✔Amtlich · § 5 UrhGStrafbefreiungserklärungsgesetzMerken⌚Rechtsstand: 23.12.2003Fundstelle: BGBl I 2003, 2928Ausgefertigt: 23.12.2003Gliederung13 VorschriftenErster AbschnittStrafbefreiende Erklärung§ 1 Inhalt und Wirkung der strafbefreienden Erklärung§ 2 Erklärungsberechtigte Person§ 3 Inhalt, Form und Adressat der strafbefreienden Erklärung§ 4 Umfang der Strafbefreiung§ 5 Strafausschluss in besonderen Fällen§ 6 Steuerordnungswidrigkeiten§ 7 Ausschluss der Straf- oder BußgeldbefreiungZweiter AbschnittSteuerrechtliche Wirkung der strafbefreienden Erklärung§ 8 Sachlicher Umfang der Abgeltungswirkung§ 9 Persönlicher Umfang der Abgeltungswirkung§ 10 Besondere VorschriftenDritter AbschnittVerjährung für Besteuerungszeiträume vor 1993§ 11 Besondere Verfolgungsverjährung§ 12 Besondere FestsetzungsverjährungVierter AbschnittVerwendungsbeschränkung§ 13 Verwendungsbeschränkung