GADAmtlich · § 5 UrhG
Gesetz über den Auswärtigen Dienst
Rechtsstand: 28.06.2021Fundstelle: BGBl I 1990, 1842Ausgefertigt: 30.08.1990
Gliederung
37 Vorschriften- Abschnitt 1Aufgaben, Stellung und Organisation des Auswärtigen Dienstes
- Abschnitt 2Einsatz, Arbeitsweise und Ausstattung des Auswärtigen Dienstes
- Abschnitt 3Rechtsverhältnisse der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes
- Abschnitt 4Rechte und Pflichten der Beamten
- Abschnitt 5Fürsorge für Familienangehörige
- Abschnitt 6Fürsorge in Krisenfällen und bei außergewöhnlichen Belastungen
- Abschnitt 7Wohnungsfürsorge und Umzüge
- Abschnitt 8Auslandsbezogene Leistungen
- Abschnitt 9Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten
- Abschnitt 10Schlussvorschriften