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GADAmtlich · § 5 UrhG

Gesetz über den Auswärtigen Dienst

Rechtsstand: 28.06.2021Fundstelle: BGBl I 1990, 1842Ausgefertigt: 30.08.1990

Gliederung

37 Vorschriften
  1. Abschnitt 1Aufgaben, Stellung und Organisation des Auswärtigen Dienstes
  2. Abschnitt 2Einsatz, Arbeitsweise und Ausstattung des Auswärtigen Dienstes
  3. Abschnitt 3Rechtsverhältnisse der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes
  4. Abschnitt 4Rechte und Pflichten der Beamten
  5. Abschnitt 5Fürsorge für Familienangehörige
  6. Abschnitt 6Fürsorge in Krisenfällen und bei außergewöhnlichen Belastungen
  7. Abschnitt 7Wohnungsfürsorge und Umzüge
  8. Abschnitt 8Auslandsbezogene Leistungen
  9. Abschnitt 9Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten
  10. Abschnitt 10Schlussvorschriften