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§ 31Amtlich · § 5 UrhG

Nichtentsandte Beschäftigte

Zeitreise: 28.06.2021§ 32 ›

An den Auslandsvertretungen werden deutsche und nichtdeutsche nichtentsandte Angestellte und Arbeiter beschäftigt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Gesamtauftrag des Auswärtigen Dienstes.

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