AWaffVAmtlich · § 5 UrhG
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
Rechtsstand: 11.07.2025Fundstelle: BGBl I 2003, 2123Ausgefertigt: 27.10.2003
Gliederung
40 Vorschriften- Abschnitt 1Nachweis der Sachkunde
- Abschnitt 2Nachweis der persönlichen Eignung
- Abschnitt 3Schießsportordnungen; Ausschluss von Schusswaffen; Fachbeirat
- Abschnitt 4Benutzung von Schießstätten
- Abschnitt 5Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Abschnitt 6Vorschriften für das Waffengewerbe
- Abschnitt 7Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen
- Abschnitt 7aBestimmungen in Bezug auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen
- Abschnitt 8Vorschriften mit Bezug zur Europäischen Union und zu Drittstaaten
- Unterabschnitt 1Anwendung des Gesetzes auf Bürger der Europäischen Union
- Unterabschnitt 2Erwerb von Waffen und Munition in anderen Mitgliedstaaten; Verbringen und Mitnahme
- § 28 Erlaubnisse für den Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat
- § 29 Erlaubnisse zum Verbringen von Waffen und Munition
- § 30 Erlaubnisse für die Mitnahme von Waffen und Munition nach, durch oder aus Deutschland
- § 31 Anzeigen
- § 32 Mitteilungen der Behörden
- § 33 Europäischer Feuerwaffenpass
- Abschnitt 9Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften