Herr Wolfgang Pfister, Richter am Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat

Gericht
Dr. Wolfgang Pfister (*5. August 1950) war von 1. Dezember 1995 bis zum 31. Dezember 2015 Richter am Bundesgerichtshof. Bereits mit seiner Berufung wurde er dem 3. Strafsenat zugewiesen, der besonders für Staatsschutzangelegenheiten sowie Revisionen aus den OLG-Bezirken Düsseldorf, Oldenburg und Koblenz zuständig ist. Zuvor gehörte er kurz dem damals in Berlin ansässigen 5. Strafsenat an, kehrte jedoch bald in den 3. Strafsenat nach Karlsruhe zurück, dem er fast zwei Jahrzehnte lang treu blieb.
Pfister begann seine juristische Karriere im höheren Justizdienst Berlins mit Stationen an der Senatsverwaltung für Justiz und am Landgericht Berlin. Zwischen 1985 und 1988 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, bevor er 1988 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin befördert wurde. 1995 folgte seine Berufung zum Bundesgerichtshof. In seiner Amtszeit war Pfister vom Präsidium des BGH (2011–2014) sowie als ordentliches Mitglied im Großen Senat für Strafsachen vertreten und war zudem stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.
Als Referent war er regelmäßig bei der Deutschen Richterakademie tätig. Mit Ablauf des Jahres 2015 ging er nach fast zwei Jahrzehnten hochrichterlicher Arbeit in den Ruhestand.
Dr. Wolfgang Pfister prägte die Strafrechtsprechung des 3. Strafsenats über viele Jahre maßgeblich. Seine Verbindungen zum Großen Senat und Präsidium zeigen seine Expertise und institutionelle Bedeutung. Sein sicherer Umgang mit staatsschutzrechtlichen Fragen und Revisionsrecht macht ihn zu einer prägenden Richterpersönlichkeit seiner Generation.

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