Herr Volker Sander, Richter am Bundesgerichtshof, II. Zivilsenat

Gericht
Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer vorübergehenden Zulassung als Rechtsanwalt trat Sander im Juli 1998 in den höheren Justizdienst des Freistaats Sachsen ein. Er war zunächst bei der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Amtsgericht Leipzig tätig. Von Januar 2000 bis August 2002 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen abgeordnet. Im Mai 2001 wurde er zum Richter am Landgericht Leipzig ernannt. Ab September 2002 war Sander – bis Ende 2005 im Abordnungsweg – mit voller bzw. einem Teil seiner Arbeitskraft beim Oberlandesgericht Dresden tätig, wo er am 1. Januar 2006 zum Richter am Oberlandesgericht befördert wurde. Von Juli 2005 bis Februar 2011 war er neben seiner Tätigkeit beim Oberlandesgericht zugleich mit einem geringen Arbeitskraftanteil erneut an den Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen abgeordnet. Von März 2011 bis Februar 2014 folgte eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof.
Im März 2014 kehrte Sander als Vorsitzender Richter an das Landgericht Leipzig zurück. Dort blieb er auch nach seiner am 1. September 2017 erfolgten Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dresden im Abordnungsverhältnis weiterhin tätig und leitete zuletzt eine Große Strafkammer. Vor seinem Wechsel zum BGH Anfang 2018 war das letzte große Strafverfahren am Landgericht Leipzig unter Sanders Vorsitz das Verfahren gegen den Leipziger Internetkonzern Unister und seinen vor dem Prozess mit 38 Jahren verstorbenen Gründer Thomas Wagner.
Seit dem 16. April 2025 ist Sander zudem als Honorarprofessor für Unternehmensrecht an der Universität Leipzig tätig.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Sander auch wissenschaftlich aktiv. Er ist Autor mehrerer Fachbeiträge, darunter in der Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM).

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