Frau Vera von Pentz, Richterin am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat

Gericht
Vera von Pentz (*16. Dezember 1966 in Essen) ist seit Januar 2009 Richterin am Bundesgerichtshof und gehört dem VI. Zivilsenat an, der für das allgemeine Deliktsrecht zuständig ist, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, Arzthaftung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Ihr Jurastudium absolvierte sie in Göttingen, Genf und Heidelberg. Nach dem Eintritt in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg im Jahr 1994 war sie bei der Staatsanwaltschaft sowie an Amts- und Landgerichten in Heidelberg tätig. Von 2000 bis 2004 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs tätig. 2005 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt.
Am Bundesgerichtshof ist sie seit Dezember 2016 stellvertretende Vorsitzende des VI. Zivilsenats. Von 2010 bis Ende 2019 war sie zudem Mitglied des Senats für Notarsachen.
In ihrer Tätigkeit am Bundesgerichtshof war sie an mehreren beachteten Entscheidungen beteiligt. So war sie Berichterstatterin in der Sache VI ZR 172/20, die sich mit der Frage der Entfernung eines antisemitischen Reliefs an der Wittenberger Stadtkirche befasste. In einem anderen Fall (VI ZR 375/21) befasste sich der Senat mit der Frage, ob zwischen ärztlicher Aufklärung und Einwilligung des Patienten eine bestimmte Bedenkzeit erforderlich ist.
Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist von Pentz Mitherausgeberin der Zeitschriften für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP) und Medizinrecht (MedR) sowie Mitglied des Herausgeberbeirats der Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR).

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