Frau Vera von Pentz, Richterin am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat

Frau Vera von Pentz, Richterin am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Vera von Pentz (*16. Dezember 1966 in Essen) ist seit Januar 2009 Richterin am Bundesgerichtshof und gehört dem VI. Zivilsenat an, der für das allgemeine Deliktsrecht zuständig ist, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, Arzthaftung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen. 

Ihr Jurastudium absolvierte sie in Göttingen, Genf und Heidelberg. Nach dem Eintritt in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg im Jahr 1994 war sie bei der Staatsanwaltschaft sowie an Amts- und Landgerichten in Heidelberg tätig. Von 2000 bis 2004 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs tätig. 2005 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt.

Am Bundesgerichtshof ist sie seit Dezember 2016 stellvertretende Vorsitzende des VI. Zivilsenats. Von 2010 bis Ende 2019 war sie zudem Mitglied des Senats für Notarsachen.

In ihrer Tätigkeit am Bundesgerichtshof war sie an mehreren beachteten Entscheidungen beteiligt. So war sie Berichterstatterin in der Sache VI ZR 172/20, die sich mit der Frage der Entfernung eines antisemitischen Reliefs an der Wittenberger Stadtkirche befasste. In einem anderen Fall (VI ZR 375/21) befasste sich der Senat mit der Frage, ob zwischen ärztlicher Aufklärung und Einwilligung des Patienten eine bestimmte Bedenkzeit erforderlich ist.

Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist von Pentz Mitherausgeberin der Zeitschriften für Medien- und Kommunikationsrecht (AfP) und Medizinrecht (MedR) sowie Mitglied des Herausgeberbeirats der Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR).

{{count_recursive}} Urteile auf ra.de, an denen {{shorttitle}} mitgewirkt hat

moreResultsText

{{count_recursive}} Urteile auf ra.de, an denen {{shorttitle}} mitgewirkt hat

published on 09.11.2024 11:42

Der Geschädigte kann einen adäquat kausal unfallbedingten und nach § 842 BGB, § 11 StVG zu ersetzenden Verdienstausfallschaden erleiden, wenn er berechtigterweise auf die ihm ärztlicherseits bescheinigte Arbeitsunfähigke
published on 08.09.2024 19:45

Die Übersendung eines presserechtlichen Informationsschreibens an ein Presseunternehmen stellt grundsätzlich nur dann einen unmittelbaren Eingriff in dessen Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, wenn es zuvor durch
published on 31.08.2024 13:38

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 23. Juli 2024 (Az.: VI ZR 41/22) entschieden, dass das Saarländische Oberlandesgericht den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör verletzt hat, indem es bei der Beurteilung einer p
published on 24.07.2024 14:54

a) Nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO muss sich die Revisionsbegründung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen und konkret darlegen, warum die Begründung des Berufungsgerichts rechtsfehlerh

Karlsruhe

Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe
0721 159-2512