Herr Stephan Seiters, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, VI. Zivilsenat

Gericht
Stephan Seiters (*23. Juli 1960 in Meppen) ist seit 2009 Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und seit Mai 2019 Vorsitzender des VI. Zivilsenats, der für das Deliktsrecht zuständig ist, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, Arzthaftung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Nach dem Jurastudium trat Seiters 1989 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Er war zunächst als Richter auf Probe am Amts- und Landgericht Stade sowie bei der dortigen Staatsanwaltschaft tätig. Von 1991 bis 1995 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. 1997 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Celle ernannt.
Am Bundesgerichtshof war Seiters zunächst dem III. Zivilsenat zugewiesen, der sich mit Staatshaftungsrecht und dem Recht der Dienstverträge befasst. Im Mai 2019 übernahm er den Vorsitz des VI. Zivilsenats.
Während seiner Tätigkeit am Bundesgerichtshof war Seiters an zahlreichen Entscheidungen beteiligt, die das deutsche Deliktsrecht prägten. Dazu zählen etwa Urteile zur Haftung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen und zur Arzthaftung.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagierte sich Seiters in der juristischen Aus- und Fortbildung. Er war als Referent bei verschiedenen Veranstaltungen tätig und veröffentlichte Fachbeiträge zu haftungsrechtlichen Fragestellungen.

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