Herr Rüdiger Pamp, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, VII. Zivilsenat

Herr Rüdiger Pamp, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, VII. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Rüdiger Pamp (*25. Januar 1961) ist seit dem 6. September 2010 Richter am Bundesgerichtshof. Seit dem 12. November 2018 leitet er als Vorsitzender den VII. Zivilsenat, der vor allem für Werkvertragsrecht, Architekten- und Ingenieurrecht sowie Zwangsvollstreckung zuständig ist. Zugleich führt er den Vorsitz des Dienstgerichts des Bundes.

Seine juristische Grundausbildung begann mit dem Eintritt in den höheren Justizdienst Nordrhein‑Westfalens im Jahr 1990. Nach Stationen am Landgericht und Amtsgericht Bonn sowie einer Abordnung an das OLG Köln wurde er 1994 zum Richter am Landgericht Bonn ernannt. Von 1998 bis 2001 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof. 2002 folgte die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Köln, ab 2009 übernahm er dort den Vorsitz eines Zivilsenats. Im September 2010 trat er schließlich sein Amt am BGH an, wechselte 2018 in die Spitzenposition im VII. Zivilsenat.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagiert sich Pamp intensiv in der Fachöffentlichkeit. Er ist Mitherausgeber mehrerer Standardwerke im AGB-, Handels- und Kreditrecht, Herausgeber der Zeitschrift Baurecht sowie Mitglied des Vorstands der ARGE Baurecht. Als Referent war er zuletzt bei Veranstaltungen der IBR-Seminare aktiv – etwa im Dezember 2024 zu aktuellen Entscheidungen im Bau- und Architektenrecht.

Unter seiner Leitung hat der VII. Zivilsenat Grundsatzentscheidungen getroffen – etwa zur Obergrenze von Vertragsstrafen in Einheitspreisverträgen (§ VII ZR 42/22, Februar 2024) sowie zur unionsrechtlichen Einordnung von HOAI-Mindestsätzen (2020), für die Pamp mit einer EuGH-Vorlage bewusst eine richtungsweisende Rolle übernahm.

Pamp ist bekannt für seine ausgewogene und kollegiale Arbeitsweise. In einem Gespräch betonte er, dass Entscheidungen am BGH stets im Team getroffen werden und verweist auf die Dynamik in einem Senat mit bis zu neun Mitgliedern. Er sieht den Richterberuf als öffentliche Aufgabe, die nicht auf Machtausübung, sondern auf Zuhören, Demut und Teamfähigkeit beruht.

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