Herr Dr. Christoph Karczewski, Richter am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat

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Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Herr Prof. Dr. Christoph Karczewski, geboren am 7. Dezember 1961 in Lich (Hessen), ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und leitet seit dem 24. Oktober 2022 den IV. Zivilsenat, der für das Versicherungsvertragsrecht und das Erbrecht zuständig ist.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Genf promovierte Karczewski 1992 an der Universität Hamburg mit einer rechtsvergleichenden Arbeit zur Haftung für Schockschäden . Er begann seine berufliche Laufbahn als Rechtsanwalt in Hamburg, bevor er 1994 in den niedersächsischen Justizdienst eintrat. Dort war er zunächst als Richter auf Probe an den Amtsgerichten Winsen (Luhe) und Soltau sowie am Landgericht Lüneburg tätig. 1997 wurde er zum Richter am Landgericht Lüneburg ernannt. Von 1999 bis 2002 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet, wo er im VI. Zivilsenat (Schadensersatz- und Arzthaftungsrecht) sowie in der Verwaltung tätig war. Während dieser Zeit wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Celle ernannt, wo er bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof im Jahr 2010 tätig war.

Seit dem 4. Januar 2010 ist Karczewski Richter am Bundesgerichtshof und dem IV. Zivilsenat zugewiesen . In dieser Funktion befasst er sich schwerpunktmäßig mit dem Versicherungsvertragsrecht und dem Erbrecht. Seit 2018 ist er zudem ständiger Beisitzer im Dienstgericht des Bundes.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Karczewski auch wissenschaftlich aktiv. Seit dem Wintersemester 2012/13 ist er Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum, wo ihm im April 2018 der Titel eines Honorarprofessors verliehen wurde . Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Versicherungs- und Erbrecht und in diesen Bereichen auch vielfach als Referent tätig. Zudem ist er Mitherausgeber der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV).

Karczewski engagiert sich auch außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit im Bereich des Versicherungsrechts. So referierte er beispielsweise auf Fachtagungen über die neuere Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, insbesondere zu Themen wie der Anzeigepflicht gemäß § 19 VVG und dem Begriff der Berufsunfähigkeit.

Prof. Dr. Christoph Karczewski ist verheiratet und lebt in Karlsruhe.

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