Herr Daniel Reichelt, Richter am Bundesgerichtshof, VIII. Zivilsenat

Gericht
Dr. Daniel Reichelt (*22. Mai 1974) ist seit dem 1. Oktober 2021 Richter am Bundesgerichtshof und Mitglied des VIII. Zivilsenats, der für Kaufrecht, Leasing- und Wohnraummietrecht zuständig ist.
Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt. 2005 wechselte er in den höheren Justizdienst von Schleswig-Holstein und war in mehreren Jahren zunächst am Amtsgericht Husum sowie ab 2008 als Richter am Landgericht Flensburg tätig. 2012–2013 war er an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht abgeordnet, bevor er 2014 zum Richter am dortigen OLG ernannt wurde. Von Oktober 2015 bis September 2018 wirkte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof. Seit Oktober 2020 ist er zudem berufsrichterliches Mitglied am Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshof.
Am Bundesgerichtshof ist Dr. Reichelt im VIII. Zivilsenat tätig, wo er seit seiner Berufung an zentralen urteilsträchtigen Fällen mitgewirkt hat, u. a. am Urteil VIII ZR 226/22 („Teak-Trees-in-Costa-Rica“-Fall, verkündet am 15. Mai 2024), das im internationalen Kaufrecht klare Maßstäbe setzte. Er behandelt regelmäßig Fälle zu Miethängern, Leasingverträgen und Vertragsrücktritt im Kaufrecht.
Parallel dazu publiziert er in Fachzeitschriften – etwa zur Beschwerdebegründung nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (NZFam 2020, 889) und zur Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren (ZIP 2017, 2389). Seine juristische Arbeit verbindet tiefgehende Prozesstheorie mit einem offenen Blick für internationale Fragestellungen.
Dr. Reichelt steht für eine moderne, weltoffene Zivilrechtsprechung mit einem internationalen Blick. Sein Engagement im Miet‑, Kauf- und Leasingrecht sowie sein aktives Wirken in der Fachliteratur und am Sitzungsgericht zeigen umfassende juristische Sorgfalt und einen Blick für global relevante Rechtsfragen.
