Frau Dr. Yvonne Ott, Richterin am Bundesgerichtshof, 2. Strafsenat

Gericht
Dr. Yvonne Ott (*1963 in Usingen) ist seit dem 8. November 2016 Richterin des Bundesverfassungsgerichts (Erster Senat). Zuvor war sie von 2010 bis 2016 Richterin am Bundesgerichtshof und dort dem 2. Strafsenat zugewiesen; bis Ende 2014 nahm sie zusätzlich Aufgaben als Ermittlungsrichterin wahr. Ihre Laufbahn begann – nach Studium und Promotion in Frankfurt am Main – im hessischen Landesdienst (ab 1995 im Finanzministerium), es folgten die Ernennung zur Richterin am Landgericht Frankfurt am Main (1999), eine Zweitverwendung als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht (2000–2002) sowie ab 2004 der Vorsitz einer Großen Strafkammer am LG Frankfurt. Am BVerfG bearbeitet sie seither Verfahren des Ersten Senats; seit 2023 liegen bestimmte Befugnisse mit StPO-Bezug (z. B. verdeckte Ermittlungsmaßnahmen) in ihrer Zuständigkeit. In der Literatur ist Ott u. a. als Mitautorin des Karlsruher Kommentars zur StPO ausgewiesen.

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