Herr Claus Halfmeier, Richter am Bundesgerichtshof, VII. Zivilsenat

Herr Claus Halfmeier, Richter am Bundesgerichtshof, VII. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Claus Halfmeier (*5. Dezember 1960 in Altena/Westfalen) ist seit dem 3. Juli 2007 Richter am Bundesgerichtshof und Mitglied des VII. Zivilsenats – dem „Bausenat“ für Werkvertrags‑, Architekten‑ und Zwangsvollstreckungsrecht. Seit November 2018 fungiert er als stellvertretender Vorsitzender dieses Senats, seitdem auch Mitglied des Dienstgerichts des Bundes.

Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung 1989 trat er in den höheren Justizdienst Nordrhein‑Westfalens ein. Die erste richterliche Station war am Landgericht Münster sowie an Amtsgerichten in Hamm und Gronau. 1997 wurde er zum Richter am Landgericht Münster berufen. Von 1999 bis 2001 absolvierte er eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof. Im Jahr 2001 folgte die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Hamm, verbunden mit der Mitarbeit im dortigen Justizprüfungsamt.

Am BGH wirkt Halfmeier seit 2007 in zentraler Position mit. So war er unter anderem beteiligt an der Entscheidung „Potato chips plant case“ (VII ZR 101/14, 7. Dezember 2017) zur internationalen Kaufrechts- und Preisfrage von Industrieanlagen. Seine Fachbeiträge befassen sich mit der Haftung von Architekten und Ingenieuren im Lichte neuer Rechtsprechung – für seine Analysen wurde er häufig als Vortragender bei Fachveranstaltungen eingeladen.

Privat ist Halfmeier verheiratet, Vater von zwei Kindern und stammt aus einer politisch engagierten Familie – sein Vater Friedhelm Halfmeier (1914–1977) war Bürgermeister und Bundestagsabgeordneter.


Claus Halfmeier bringt als stellvertretender Vorsitzender des Bausenats juristische Präzision und langjährige Erfahrung zusammen. Mit seiner familiären Verwurzelung in öffentlichem Dienst, seiner fundierten richterlichen Laufbahn und seiner praxisbezogenen Forschung ist er eine gestandene Stimme im Baurechtsbereich. Seine Urteilsbeteiligung sowie sein Engagement in fachlichen Fortbildungen zeigen sein fundiertes Interesse an einem Bau- und Architektenrecht, das Praxisnähe und Rechtsklarheit vereint.

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