Frau Babette Pohl, Richterin am Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat

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Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Frau Babette Pohl, geboren am 22. April 1971, ist seit dem 4. Mai 2016 Richterin am Bundesgerichtshof. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1999 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Sie war zunächst am Landgericht Mosbach und am Amtsgericht Heidelberg tätig. Ab April 2000 wurde sie an das Justizministerium Baden-Württemberg abgeordnet. Im August 2001 wurde sie zur Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Mannheim ernannt, nahm jedoch unmittelbar danach eine Stelle als Richterin kraft Auftrags am Landgericht Heidelberg an, wo sie im Februar 2003 zur planmäßigen Richterin ernannt wurde. Während ihrer Zeit am Landgericht Heidelberg war sie mehrfach abgeordnet: von August 2006 bis Dezember 2008 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht, von Juli 2010 bis März 2011 an das Oberlandesgericht Karlsruhe und ab Juli 2013 an den Staatsgerichtshof Baden-Württemberg. Im Dezember 2013 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht Karlsruhe befördert. Am Bundesgerichtshof war sie zunächst dem III. Zivilsenat zugewiesen, der unter anderem für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht sowie das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung zuständig ist. Später wechselte sie in den I. Zivilsenat, der sich mit Urheberrecht, gewerblichem Rechtsschutz, Speditions-, Lager- und Frachtrecht sowie Maklerrecht befasst. In dieser Funktion war sie unter anderem an der Entscheidung des Bundesgerichtshofs beteiligt, die die Vollstreckung eines Schiedsspruchs zugunsten der Deutschen Telekom gegen die Republik Indien betraf, ein Fall von erheblicher völkerrechtlicher und wirtschaftlicher Bedeutung.

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