Amtsgericht Unna
AGUN1 12 F 933/15
bei uns veröffentlicht am 15.08.2016
Tenor
wird auf die Erinnerung …………….die Festsetzung vom 04.08.2016 aufgehoben.
Die …………….. aus der Staatskasse über den bereits gezahlten Betrag von 818,13 EUR hinausgehend noch zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 95,20 EUR festgesetzt.
De
Amtsgericht Unna Urteil, 06. Aug. 2014 - 16 C 598/13
bei uns veröffentlicht am 06.08.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden
Amtsgericht Unna Beschluss, 24. Jan. 2014 - 7 XVII 339/11
bei uns veröffentlicht am 24.01.2014
Tenor
Wird die für die Betroffene geführte Betreuung aufrechterhalten mit folgender Maßgabe:
Der Aufgabenkreis des Betreuers X wird erweitert und umfasst: Vermögensangelegenheiten und Vertretung vor Behörden, Gerichten und Sozialversicherungsträgern
Amtsgericht Unna Beschluss, 30. Aug. 2013 - 5 M 1621/13
bei uns veröffentlicht am 30.08.2013
Tenor
wird die Erinnerung des Schuldners vom 17.08.2013 auf dessen Kosten zurückgewiesen.Der Gegenstandswert wird auf 3.428,85 € festgesetzt.
1Gründe:2Der Schuldner wendet sich gegen die Zwangsvollstreckung durch die D, vertreten durch die E als Re
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