Amtsgericht Unna Beschluss, 24. Jan. 2014 - 7 XVII 339/11

ECLI: ECLI:DE:AGUN1:2014:0124.7XVII339.11.00
published on 24/01/2014 00:00
Amtsgericht Unna Beschluss, 24. Jan. 2014 - 7 XVII 339/11
ra.de-Urteilsbesprechung zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze

Gericht

There are no judges assigned to this case currently.
addJudgesHint

Tenor

Wird die für die Betroffene geführte Betreuung aufrechterhalten mit folgender Maßgabe:

Der Aufgabenkreis des Betreuers X wird erweitert und umfasst: Vermögensangelegenheiten und Vertretung vor Behörden, Gerichten und Sozialversicherungsträgern und Widerruf der durch den Notar X am19.07.2004 beurkundeten Vorsorgevollmacht betreffend die Aufgabenkreise "Vermögensangelegenheiten und Vertretung vor Behörden, Gerichten und Sozialversicherungsträgern".

Die Betreuung durch X wird aufgehoben.

Das Gericht wird spätestens bis zum 23.01.2017 erneut prüfen, ob die Hilfe durch Betreuung weiter erforderlich ist.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
ra.de-Urteilsbesprechung zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Urteilsbesprechungen zu {{shorttitle}}

1 Referenzen - Gesetze

{{title}} zitiert {{count_recursive}} §§.

Nach dem Erlöschen der Vollmacht hat der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückzugeben; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.

Annotations

Nach dem Erlöschen der Vollmacht hat der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückzugeben; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.