bei uns veröffentlicht am 18.08.2016
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, die im Obergeschoss des Hauses der Klägerin gelegene Wohnung, bestehend aus vier Zimmern, einer Abstellkammer, einer Küche, einer Diele, einer Toilette mit Dusche/WC, einem Balkon sowie die mitvermi