bei uns veröffentlicht am 12.11.2004
Tenor
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.299,92 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 9. September 2002 zu bezahlen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.