Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - ZRBG | § 3 Besonderheiten beim Rentenbeginn und Neufeststellung

(1) Ein Antrag auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gilt als am 18. Juni 1997 gestellt. Bei Hinterbliebenenrenten gilt der Rentenantrag frühestens mit dem Todestag als gestellt, wenn der Verfolgte nach dem 17. Juni 1997 verstorben ist.

(2) Für die Ermittlung des Zugangsfaktors gilt die Wartezeit als mit Vollendung des 65. Lebensjahres erfüllt und die Rente wegen Alters bis zum Rentenbeginn als nicht in Anspruch genommen.

(3) Auf Renten mit Zeiten nach diesem Gesetz ist § 44 Absatz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch nicht anzuwenden.

(4) Wurde eine Rente nach diesem Gesetz in der Fassung bis zum 31. Juli 2014 unter Anwendung des § 44 Absatz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bewilligt, so wird die Rente auf Antrag vom frühestmöglichen Rentenbeginn an neu festgestellt.

(5) Wurde eine Rente nach diesem Gesetz in der Fassung bis zum 31. Juli 2014 wegen verspäteter Antragstellung nicht vom frühestmöglichen Rentenbeginn an bewilligt, so wird die Rente auf Antrag vom frühestmöglichen Rentenbeginn an neu festgestellt.

(6) Wird die Rente nach Absatz 4 oder 5 neu festgestellt, ist damit der bisherige Rentenbescheid aufgehoben. Die Überzahlung, die sich aus der verminderten Rentenhöhe ergibt, ist mit der Nachzahlung aufzurechnen.

(7) Der zuständige Rentenversicherungsträger hat die Berechtigten über die Möglichkeit der Neufeststellung auf Antrag und die sich aus einer Neufeststellung ergebenden individuellen Auswirkungen auf den Rentenanspruch zu informieren.

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Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - - SGB 10 | § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes


(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbrach

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22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landessozialgericht NRW Urteil, 26. Feb. 2016 - L 14 R 779/15

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.07.2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert wird endgültig auf 20.053,17 EUR festgesetzt. Die Revi

Bundessozialgericht Urteil, 10. Dez. 2013 - B 13 R 53/11 R

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24. März 2011 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 10. Dez. 2013 - B 13 R 63/11 R

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18. April 2011 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Okt. 2013 - L 14 R 295/13

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.03.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Okt. 2013 - L 14 R 188/13

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.02.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist der Beginn e

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Okt. 2013 - L 14 R 314/13

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.03.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Okt. 2013 - L 14 R 250/13

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.02.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig zwischen den Bet

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Okt. 2013 - L 14 R 1116/12

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.12.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist der Beginn e

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Okt. 2013 - L 14 R 999/12

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.11.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist der Beginn e

Landessozialgericht NRW Urteil, 25. Okt. 2013 - L 14 R 317/13

bei uns veröffentlicht am 25.10.2013

Tenor Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.03.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist der Beginn e

Bundessozialgericht Urteil, 30. Apr. 2013 - B 12 R 12/11 R

bei uns veröffentlicht am 30.04.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24. März 2011 aufgehoben. Di

Bundessozialgericht Urteil, 31. Okt. 2012 - B 13 R 65/11 R

bei uns veröffentlicht am 31.10.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14. April 2011 aufgehoben. Di

Bundessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2012 - B 5 R 46/11 R

bei uns veröffentlicht am 08.02.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 7. April 2011 (S 27 R 1802/10) wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2012 - B 5 R 38/11 R

bei uns veröffentlicht am 08.02.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24. März 2011 (S 26 R 1963/10) aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2012 - B 5 R 42/11 R

bei uns veröffentlicht am 08.02.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24. März 2011 (S 26 R 1789/10) aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2012 - B 5 R 76/11 R

bei uns veröffentlicht am 08.02.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19. April 2011 (S 15 R 1465/10) aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 07. Feb. 2012 - B 13 R 72/11 R

bei uns veröffentlicht am 07.02.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 7. April 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 07. Feb. 2012 - B 13 R 40/11 R

bei uns veröffentlicht am 07.02.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24. März 2011 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 19. Apr. 2011 - B 13 R 20/10 R

bei uns veröffentlicht am 19.04.2011

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Februar 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 10. Aug. 2010 - B 13 R 140/10 B

bei uns veröffentlicht am 10.08.2010

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Oktober 2009 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Jan. 2010 - L 11 R 2534/09

bei uns veröffentlicht am 26.01.2010

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 25. Dezember 2006 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 18. Dezember 2007 verurteilt wird, bei der Ber

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Aug. 2006 - L 11 R 2622/05

bei uns veröffentlicht am 29.08.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 29. April 2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Der Kläger begehrt

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(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder...