Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011 | § 1 Anwendungsbereich
Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011 | § 1 Anwendungsbereich
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Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 Inhaltsverzeichnis
Dieses Gesetz regelt den Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters zur Vorbereitung einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, die im Wege der Auswertung der in den Melderegistern und anderen Verwaltungsregistern gespeicherten Daten sowie im Wege ergänzender Befragungen (registergestützter Zensus) im Jahre 2011 durchgeführt werden soll.
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published on 19/09/2018 00:00
Tenor
1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
2. § 7 Absätze 1 bis 3, § 8 Absatz 3, § 15 Absätze 2
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