Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
(1) Zur Erstellung des kombinierten Datensatzes mit demografischen und erwerbsstatistischen Angaben führt das Statistische Bundesamt die Datensätze nach den §§ 3 bis 5 unter Beachtung der Ergebnisse der Erhebungen und Untersuchungen nach den §§ 8, 15 und 16 zusammen.
(2) Zur Feststellung von Über- und Untererfassungen in den Melderegistern sowie zur Ergänzung des kombinierten Datensatzes um die zusätzlichen Merkmale aus der Erhebung nach § 7 führen die statistischen Ämter der Länder die Daten nach Absatz 1 anhand des Referenzdatenbestandes nach § 12 Absatz 4 Satz 3 und Absatz 5 mit den Daten nach § 7 zusammen.
(3) Die statistischen Ämter der Länder führen die aus der Gebäude- und Wohnungszählung übermittelten Datensätze (§ 6) sowie die kombinierten Datensätze (Absätze 1 und 2) mittels der Anschrift gebäudeweise unter Beachtung des § 12 Absatz 2 und 4 bis 7 zusammen. Sie übermitteln die zusammengeführten Daten an das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Dieses ordnet die zusammengeführten Daten mittels der folgenden Merkmale personenweise den Wohnungen zu und führt die Datensätze zu Haushalten zusammen: 1. Merkmale aus der Gebäude- und Wohnungszählung: a) Name und Vornamen von bis zu zwei Wohnungsnutzern je Wohnung, b) Zahl der Bewohner je Wohnung, soweit bekannt, c) Art der Nutzung, d) Fläche der Wohnung, e) Zahl der Räume, 2. Merkmale aus den Melderegistern: a) Ordnungsnummer der Person im Melderegister, b) Familienname, frühere Namen und Vornamen, c) Tag der Geburt, d) Geschlecht, e) Staatsangehörigkeiten, f) Familienstand, g) Wohnungsstatus (nur eine Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung), h) Anschrift und Wohnungsstatus in der Gemeinde, aus der die Person zugezogen ist, i) Anschrift der zuletzt bewohnten Wohnung in der Gemeinde, j) Tag des Beziehens der Wohnung, k) Tag des Zuzugs in die Gemeinde, l) Zuzug aus dem Ausland, m) Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin, n) Familienname, frühere Namen, Vornamen und Tag der Geburt und Ordnungsnummer der Kinder sowie Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt, Schlüssel und Ordnungsnummer des gesetzlichen Vertreters, o) Tag der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft, p) Tag der Auflösung der letzten Ehe oder letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft, q) Anschrift der wohnungsgebenden Person, r) Information über freiwillige Anmeldung im Melderegister.
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