Wasserverbandsgesetz - WVG | § 6 Satzung

(1) Die Rechtsverhältnisse des Verbands und die Rechtsbeziehungen zu den Verbandsmitgliedern werden durch eine Satzung geregelt, soweit nicht dieses Gesetz oder Rechtsvorschriften der Länder etwas anderes bestimmen.

(2) Die Satzung muß mindestens Bestimmungen enthalten über:

1.
Name und Sitz des Verbands,
2.
Aufgabe und Unternehmen unter Hinweis auf die Pläne, soweit solche nach § 5 Abs. 2 erstellt werden,
3.
Verbandsgebiet,
4.
Mitgliedschaft und Mitgliederverzeichnis,
5.
Beschränkungen des Grundeigentums, die von den Verbandsmitgliedern zu dulden sind, und diesen sonst obliegende Verpflichtungen,
6.
Grundsätze für die Beitragsbemessung,
7.
Bildung und Aufgaben der Verbandsorgane,
8.
Verbandsschau,
9.
Satzungsänderungen,
10.
Bekanntmachungen des Verbands.

(3) Wenn der Verband Beamte haben soll, muß die Satzung zusätzlich auch Bestimmungen über die Rechtsverhältnisse der Beamten des Verbands, insbesondere hinsichtlich des als oberste Dienstbehörde zuständigen Organs sowie der als Dienstvorgesetzte vorzusehenden Stelle, enthalten.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Wasserverbandsgesetz - WVG | § 5 Unternehmen, Plan, Lagerbuch


(1) Unternehmen des Verbands im Sinne dieses Gesetzes sind die der Erfüllung seiner Aufgabe dienenden baulichen und sonstigen Anlagen, Arbeiten an Grundstücken, Ermittlungen und sonstigen Maßnahmen. (2) Der Umfang des Unternehmens ist, soweit er sic

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2013 - 3 StR 146/13

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 146/13 vom 12. Dezember 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Untreue Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 17. Oktober 2013 in der Sitzung am 12. Dezember

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Apr. 2018 - Au 6 K 17.34

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 11. Dezember 2016 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 04. Aug. 2016 - AN 9 K 15.00980

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe v

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Juni 2018 - 7 C 18/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu einem Wasserverbandsbeitrag. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Juni 2018 - 7 C 19/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen die Heranziehung zu einem Wasserverbandsbeitrag. 2

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 01. Aug. 2017 - 2 M 63/17

bei uns veröffentlicht am 01.08.2017

Gründe I. 1 Die Antragstellerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zu einem Gewässerunterhaltungsbeitrag durch den Antragsgegner. 2 Mit Bescheid vom 22.02.2016 zog der Antragsgegner die ..

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 12. Mai 2016 - 4 LB 24/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 6. Kammer – vom 15. Oktober 2015 geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 2. Juni 2014 und der Widerspruchsbescheid vom 23. September 2014 w

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - 7 C 7/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist Eigentümerin eines im Verbandsgebiet der Beklagten gelegenen Grundstücks, das an das Gewässer "Rennschloot" angrenzt. Sie wendet sich gegen

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - 7 C 8/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tatbestand 1 Der Kläger ist Eigentümer eines im Verbandsgebiet der Beklagten gelegenen Grundstücks, das an das Gewässer "Reiher Tief" angrenzt. Er wendet sich gegen eine

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Feb. 2014 - 17 K 2150/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor Der Beitragsbescheid des Beklagten für das Veranlagungsjahr 2013 (Ausgleich der Wasserführung und Gewässerausbau) vom 14. Januar 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 28. Jan. 2014 - 4 A 225/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin richtet sich gegen ihre Heranziehung zu einem Gewässerunterhaltungsbeitrag durch den Beklagten. 2 Der Beklagte ist ein Unterhaltungsverband im Sinne des § 54 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 18. Dez. 2013 - 1 L 18/08

bei uns veröffentlicht am 18.12.2013

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 14. Dezember 2007 (3 A 587/05) wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen, di

Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss, 04. Juni 2012 - 3 B 1284/11

bei uns veröffentlicht am 04.06.2012

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 6.084,98 Euro festgesetzt. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten um die Vollziehbarkeit eines Verbandsbeitragsbesche

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 16. Juni 2010 - 3 A 1456/06

bei uns veröffentlicht am 16.06.2010

Tenor 1. Der Beitragsbescheid des Beklagten vom 15.06.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.09.2006 sowie der Beitragsbescheid vom 09.02.2007 werden aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist i

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 28. Okt. 2009 - 3 A 1228/07

bei uns veröffentlicht am 28.10.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der Vollstrec

Referenzen

(1) Unternehmen des Verbands im Sinne dieses Gesetzes sind die der Erfüllung seiner Aufgabe dienenden baulichen und sonstigen Anlagen, Arbeiten an Grundstücken, Ermittlungen und sonstigen Maßnahmen. (2) Der Umfang des Unternehmens ist, soweit er sich nicht...