Wertpapierprospektgesetz - WpPG | § 3 Ausnahmen von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts

Wertpapierprospektgesetz - WpPG | § 3 Ausnahmen von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts
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Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist Inhaltsverzeichnis

Die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 gilt nicht für ein Angebot von Wertpapieren,

1.
die von Kreditinstituten oder von Emittenten, deren Aktien bereits zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, ausgegeben werden, wenn der Gesamtgegenwert für alle im Europäischen Wirtschaftsraum angebotenen Wertpapiere nicht mehr als 8 Millionen Euro, berechnet über einen Zeitraum von zwölf Monaten, beträgt, oder
2.
deren Gesamtgegenwert im Europäischen Wirtschaftsraum nicht mehr als 8 Millionen Euro, berechnet über einen Zeitraum von zwölf Monaten, beträgt.

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(1) Ein Anbieter, der die Ausnahme nach § 3 Nummer 2 in Anspruch nimmt, darf die Wertpapiere im Inland erst dann öffentlich anbieten, wenn er zuvor ein Wertpapier-Informationsblatt nach den Absätzen 3 bis 5 und 6 Satz 2 sowie Absatz 7 Satz 4 erstellt

Unbeschadet der Vorgaben in den §§ 4 und 5 ist die Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts nach § 3 Nummer 2 auf ein Angebot von Wertpapieren nur anwendbar, wenn die angebotenen Wertpapiere ausschließlich im Wege der Anlagebera
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
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published on 15/12/2014 00:00

Tenor A. Auf Antrag des Musterklägers wird Folgendes festgestellt: I. Feststellungsziele zu Komplex I Ziff. 1 und 2 1. Die Ad-hoc-Mitteilung der Musterbeklagten zu 1) vom 11. Juli 2007, 11.47 Uhr, enthält eine In
published on 27/03/2014 00:00

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerseite 20.099,80 € Zug um Zug gegen Abtretung von Rechten aus der Schuldverschreibung ISIN: DE ... im Nennwert von 20.000,00 € nebst Zinsen hieraus in H
published on 25/05/2016 00:00

Tenor hat das Amtsgericht Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 22. März 2016 durch den Richter am Amtsgericht I für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.900,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem je
published on 24/04/2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 156/13 Verkündet am: 24. April 2014 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 675, 328,
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