Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG | § 2 Arten der Begründung
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Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht Inhaltsverzeichnis
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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29/01/2015 15:38
Bei erforderlichen Sanierungsmaßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten einzelner Wohnungseigentümer kein Raum.
SubjectsImmobilienrecht
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil Sondereigentum verbunden ist.
(2) Im Fall des Absatzes 1 gelten
(1) Das Miteigentum (§ 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) an einem Grundstück kann durch Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Miteigentümer abweichend von § 93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Eigentum an einer bes
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14 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 03/03/2016 00:00
Tenor
1. Die Beklagten werden gesamtverbindlich verurteilt, die von ihnen aus Schalungsbrettern, Kanthölzern, Befestigungspfosten, Verankerungen und anderen Teilen erstellte Bretterwand entlang der Grenze zwischen der Zufahrt zu Haus
published on 17/02/2016 00:00
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 4 K 644/14
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
17. 2. 2016
Stichwort: Erhöhung des Miteigentumsanteils eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum als Grund
published on 26/08/2015 00:00
Gründe
Oberlandesgericht München
34 Wx 188/15
Beschluss
vom 26.8.2015
AG München - Grundbuchamt
34. Zivilsenat
In der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuchsache
Beteiligter: ...
wegen Zwischenverfüg
published on 25/09/2014 00:00
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 15. Juli 2009 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbest
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(1) Das Miteigentum (§ 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) an einem Grundstück kann durch Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Miteigentümer abweichend von § 93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Eigentum an einer bestimmten...
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil Sondereigentum verbunden ist.
(2) Im Fall des Absatzes 1 gelten § 3 Absatz 1...