Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG | § 3 Privatdienstvertrag

Für einen befristeten Arbeitsvertrag, den ein Mitglied einer Hochschule, das Aufgaben seiner Hochschule selbständig wahrnimmt, zur Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgaben mit überwiegend aus Mitteln Dritter vergütetem Personal im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 abschließt, gelten die Vorschriften der §§ 1, 2 und 6 entsprechend.

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Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG | § 2 Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung


(1) Die Befristung von Arbeitsverträgen des in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Personals, das nicht promoviert ist, ist bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig, wenn die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder kü

Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG | § 1 Befristung von Arbeitsverträgen


(1) Für den Abschluss von Arbeitsverträgen für eine bestimmte Zeit (befristete Arbeitsverträge) mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal mit Ausnahme der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an Einrichtungen des Bildungswesens, die nach
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG | § 2 Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung


(1) Die Befristung von Arbeitsverträgen des in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Personals, das nicht promoviert ist, ist bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig, wenn die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder kü

Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG | § 1 Befristung von Arbeitsverträgen


(1) Für den Abschluss von Arbeitsverträgen für eine bestimmte Zeit (befristete Arbeitsverträge) mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal mit Ausnahme der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an Einrichtungen des Bildungswesens, die nach

Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG | § 6 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeiten


Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, ein

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 27. Sept. 2017 - 6 Sa 44/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. März 2017 – Az. 7 Ca 337/16 – abgeändert. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht mit Ablauf des 30.06.2016 aufgrund der vertr

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Sept. 2017 - 7 AZR 629/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. Juni 2015 - 5 Sa 1119/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Juni 2016 - 7 AZR 259/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. März 2014 - 6 Sa 676/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Juni 2016 - 7 AZR 568/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Oktober 2013 - 22 Sa 1066/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Mai 2016 - 7 AZR 533/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Juli 2014 - 5 Sa 504/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - 7 AZR 182/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 24. Februar 2014 - 1 Sa 8/13 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die B

Arbeitsgericht Hamburg Urteil, 24. Feb. 2016 - 22 Ca 264/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 8.128,26 € festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien stre

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Jan. 2016 - 7 AZR 376/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2014 - 2 Sa 496/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 09. Dez. 2015 - 7 AZR 117/14

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 4. September 2013 - 4 Sa 112/13 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 20. Okt. 2015 - 2 Sa 91/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 23.03.2015 – 2 Ca 536/13 – abgeändert und die Klage auf Kosten des Klägers abgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Im R

Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Apr. 2015 - 7 AZR 519/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. März 2013 - 10 Sa 856/12 - aufgehoben.

Arbeitsgericht Dortmund Urteil, 12. Feb. 2015 - 4 Ca 4134/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 17.298,28 €. 1T a t b e s t a n d: 2Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältn

Arbeitsgericht Hamburg Urteil, 26. Feb. 2014 - 27 Ca 307/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der am 07.10.2010 vereinbarten Befristung am 30.09.2014 beendet wird. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschlu

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Aug. 2011 - 7 AZR 228/10

bei uns veröffentlicht am 24.08.2011

Tenor Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Dezember 2009 - 13 Sa 636/09 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 01. Juni 2011 - 7 AZR 827/09

bei uns veröffentlicht am 01.06.2011

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 16. Juli 2009 - 10 Sa 2/09 - aufgehoben.

Referenzen

(1) Für den Abschluss von Arbeitsverträgen für eine bestimmte Zeit (befristete Arbeitsverträge) mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal mit Ausnahme der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht...
(1) Die Befristung von Arbeitsverträgen des in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Personals, das nicht promoviert ist, ist bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig, wenn die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen...
Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben...