Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG | § 1 Befristung von Arbeitsverträgen

(1) Für den Abschluss von Arbeitsverträgen für eine bestimmte Zeit (befristete Arbeitsverträge) mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal mit Ausnahme der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind, gelten die §§ 2, 3 und 6. Von diesen Vorschriften kann durch Vereinbarung nicht abgewichen werden. Durch Tarifvertrag kann für bestimmte Fachrichtungen und Forschungsbereiche von den in § 2 Abs. 1 vorgesehenen Fristen abgewichen und die Anzahl der zulässigen Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Vertragsparteien die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren. Die arbeitsrechtlichen Vorschriften und Grundsätze über befristete Arbeitsverträge und deren Kündigung sind anzuwenden, soweit sie den Vorschriften der §§ 2 bis 6 nicht widersprechen.

(2) Unberührt bleibt das Recht der Hochschulen, das in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Personal auch in unbefristeten oder nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristeten Arbeitsverhältnissen zu beschäftigen.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG | § 2 Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung


(1) Die Befristung von Arbeitsverträgen des in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Personals, das nicht promoviert ist, ist bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig, wenn die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder kü

Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG | § 3 Privatdienstvertrag


Für einen befristeten Arbeitsvertrag, den ein Mitglied einer Hochschule, das Aufgaben seiner Hochschule selbständig wahrnimmt, zur Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgaben mit überwiegend aus Mitteln Dritter vergütetem Personal im Sinne von §

Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG | § 5 Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen


Für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an staatlichen Forschungseinrichtungen sowie an überwiegend staatlich, an institutionell überwiegend staatlich oder auf der Grundlage von Artikel 91b des Grundgesetzes fina

Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG | § 4 Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten Hochschulen


Für den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an nach Landesrecht staatlich anerkannten Hochschulen gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 3 und 6 entsprechend.
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG | § 2 Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung


(1) Die Befristung von Arbeitsverträgen des in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Personals, das nicht promoviert ist, ist bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig, wenn die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder kü

Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG | § 6 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeiten


Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, ein

Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG | § 3 Privatdienstvertrag


Für einen befristeten Arbeitsvertrag, den ein Mitglied einer Hochschule, das Aufgaben seiner Hochschule selbständig wahrnimmt, zur Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgaben mit überwiegend aus Mitteln Dritter vergütetem Personal im Sinne von §

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61 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landesarbeitsgericht München Urteil, 31. Aug. 2016 - 8 Sa 118/16

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 17.11.2015 - 23 Ca 5948/15 -wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Par

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 22. Juli 2015 - RO 1 K 14.199

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 29. März 2017 - 2 Sa 293/15

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 03.06.2015, Az. 1 Ca 1775/14, teilweise abgeändert und insgesamt zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: 1. Es wird festgestellt, dass das

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 28. Sept. 2016 - Vf. 20-VII/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Gründe I. Gegenstand der Popularklage ist die Frage, ob Art. 22 Abs. 4 Satz 1 sowie Abs. 5 Sätze 1 und 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Hochschullehrer und Hochsch

Arbeitsgericht Würzburg Endurteil, 03. Juni 2015 - 1 Ca 1775/14

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 11.811,63 € festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten über die Wirks

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - 7 AZR 82/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Dezember 2015 - 5 Sa 943/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - 7 AZR 181/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 23. Februar 2016 - 1 Sa 55/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. März 2018 - 7 AZR 437/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Mai 2016 - 5 Sa 78/15 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Jan. 2018 - 3 Sa 130/17

bei uns veröffentlicht am 22.01.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 27.01.2017, Az.: 1 Ca 182/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegenden.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Dez. 2017 - 7 AZR 69/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 5. November 2015 - 1 Sa 11/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 27. Sept. 2017 - 6 Sa 44/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. März 2017 – Az. 7 Ca 337/16 – abgeändert. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht mit Ablauf des 30.06.2016 aufgrund der vertr

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Sept. 2017 - 7 AZR 629/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. Juni 2015 - 5 Sa 1119/14 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 30. Aug. 2017 - 7 AZR 524/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 14. Juli 2015 - 5 Sa 279/14 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 04. Juli 2017 - 5 Sa 219/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Tenor 1. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 09.03.2016 - 5 Ca 1732/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 30. Mai 2017 - 2 Sa 244/16

bei uns veröffentlicht am 30.05.2017

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund rechtsgeschäftlich vereinbarter Befristung am 31

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. März 2017 - 6 Sa 363/16

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

weitere Fundstellen ... Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 15. Juli 2016 - 3 Ca 120/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Di

Bundesarbeitsgericht Urteil, 14. Dez. 2016 - 7 AZR 717/14

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2014 - 3 Sa 740/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 14. Dez. 2016 - 7 AZR 797/14

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 11. November 2014 - 5 Sa 729/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 14. Dez. 2016 - 7 AZR 142/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. November 2014 - 9 Sa 149/14 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 15. Nov. 2016 - 2 Sa 384/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Rostock vom 15.12.2015 (2 Ca 894/15) abgeändert und die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin. 3. Die Revision wird nicht

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 03. Nov. 2016 - 13 Sa 436/16

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 14.04.2016 - 1 Ca 3012/15 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Die Revision wird zugelassen. 1T A T B E S

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 19. Okt. 2016 - 3 Sa 53/16

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24. Februar 2016 – 22 Ca 264/15 – wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - 7 AZR 549/14

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Juli 2014 - 2 Sa 224/13 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Juli 2016 - 7 Sa 1208/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.09.2015, 14 Ca 1658/15, wird zurückgewiesen. II.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. IIII.Die Revision wird zugelassen. 1T A T B E S

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Juni 2016 - 7 AZR 259/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. März 2014 - 6 Sa 676/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Juni 2016 - 7 AZR 568/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Oktober 2013 - 22 Sa 1066/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Mai 2016 - 7 AZR 533/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Juli 2014 - 5 Sa 504/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Mai 2016 - 7 AZR 712/14

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. August 2014 - 16 Sa 589/14 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 03. Mai 2016 - 5 Sa 78/15

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 03.02.2015 – 1 Ca 74/14 – abgeändert und die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Die Revision wird zugelass

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - 7 AZR 614/14

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2014 - 2 Sa 835/13 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - 7 AZR 657/14

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2014 - 2 Sa 1548/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - 7 AZR 182/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 24. Februar 2014 - 1 Sa 8/13 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die B

Arbeitsgericht Hamburg Urteil, 24. Feb. 2016 - 22 Ca 264/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 8.128,26 € festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien stre

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 04. Feb. 2016 - 11 Sa 226/15

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 04.09.2014 – 4 Ca 757/14 – abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Jan. 2016 - 7 AZR 376/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2014 - 2 Sa 496/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 09. Dez. 2015 - 7 AZR 117/14

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 4. September 2013 - 4 Sa 112/13 - wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 17. Nov. 2015 - 12 K 1469/14.MZ

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Zulassung zum

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 20. Okt. 2015 - 2 Sa 91/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 23.03.2015 – 2 Ca 536/13 – abgeändert und die Klage auf Kosten des Klägers abgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Im R

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 14. Juli 2015 - 5 Sa 279/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 27.11.2014 – 2 Ca 95/14 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eine

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 02. Juli 2015 - 18 Sa 517/15

bei uns veröffentlicht am 02.07.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 12.02.2015 – 4 Ca 4134/14 – abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses in den Arbeitsverträgen vom 10.09.2012, 27.11.2013 und 12

Arbeitsgericht Paderborn Urteil, 05. Juni 2015 - 3 Ca 386/15

bei uns veröffentlicht am 05.06.2015

Tenor 1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der im Arbeitsvertrag vom 19.07.2012 vorgesehenen Befristungsabrede zum 31.03.2015 geendet hat. 2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unverändert

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 03. Juni 2015 - 5 Sa 1119/14

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 11.07.2014 - 5 Ca 1685/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen best

Arbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 28. Mai 2015 - 15 Ca 308/15

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor 1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der am 12.03.2013 vereinbarten Befristung am 31.12.2014 beendet worden ist, sondern über den 31.12.2014 hinaus fortbesteht. 2.Die Beklagte wird verurte

Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Apr. 2015 - 7 AZR 519/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. März 2013 - 10 Sa 856/12 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 26. Feb. 2015 - 5 Sa 166/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 17.06.2014, Aktenzeichen 1 Ca 437/14, wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Par

Arbeitsgericht Dortmund Urteil, 12. Feb. 2015 - 4 Ca 4134/14

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 17.298,28 €. 1T a t b e s t a n d: 2Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältn

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 28. Jan. 2015 - 5 Sa 779/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 17.04.2014 – 2 Ca 1154/13 – abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 28. Jan. 2015 - 5 Sa 251/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 22.01.2014 – 9 Ca 5521/13 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Bef

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 23. Jan. 2015 - 4 Sa 773/14

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 01.07.2014– 6 Ca 3029/13 – wird auf Kosten der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund der Befristung im Arbeitsvertrag

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 02. Okt. 2014 - 11 Sa 384/14

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 07.02.2014 – 2 Ca 1329/13 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Die Klage richtet sich gegen die im März 20

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(1) Die Befristung von Arbeitsverträgen des in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Personals, das nicht promoviert ist, ist bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig, wenn die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen...
(1) Die Befristung von Arbeitsverträgen des in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Personals, das nicht promoviert ist, ist bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig, wenn die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen...
Für einen befristeten Arbeitsvertrag, den ein Mitglied einer Hochschule, das Aufgaben seiner Hochschule selbständig wahrnimmt, zur Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgaben mit überwiegend aus Mitteln Dritter vergütetem Personal im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz...
Für einen befristeten Arbeitsvertrag, den ein Mitglied einer Hochschule, das Aufgaben seiner Hochschule selbständig wahrnimmt, zur Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgaben mit überwiegend aus Mitteln Dritter vergütetem Personal im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz...
Für einen befristeten Arbeitsvertrag, den ein Mitglied einer Hochschule, das Aufgaben seiner Hochschule selbständig wahrnimmt, zur Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgaben mit überwiegend aus Mitteln Dritter vergütetem Personal im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz...
Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben...
Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben...
Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben...
(1) Die Befristung von Arbeitsverträgen des in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Personals, das nicht promoviert ist, ist bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig, wenn die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen...
(1) Die Befristung von Arbeitsverträgen des in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Personals, das nicht promoviert ist, ist bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig, wenn die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen...