Waffengesetz - WaffG 2002 | § 30 Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten

Gewerbsmäßigen Waffenherstellern oder Waffenhändlern nach § 21 kann abweichend von § 29 allgemein die Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis C) aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes zu Waffenhändlern in anderen Mitgliedstaaten für die Dauer von bis zu drei Jahren erteilt werden. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Arten von Waffen oder Munition und auf bestimmte Mitgliedstaaten beschränkt werden. Der Inhaber einer Erlaubnis nach Satz 1 hat ein Verbringen auf Grund dieser Erlaubnis dem Bundesverwaltungsamt vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

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Referenzen - Gesetze | § 5 BewG

§ 5 BewG zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 5 BewG wird zitiert von 3 anderen §§ im Bewertungsgesetz.

Waffengesetz - WaffG 2002 | § 53 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 1 eine nicht erlaubnispflichtige Waffe oder nicht erlaubnispflichtige Munition erwirbt oder besitzt,2. (weggefallen)3. ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit A

Waffengesetz - WaffG 2002 | § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht


(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden. Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 kann vor einer Überlassung zum Zweck der Prüfung de

Waffengesetz - WaffG 2002 | § 38 Ausweispflichten


(1) Wer eine Waffe führt, muss folgende Dokumente mit sich führen: 1. seinen Personalausweis oder Pass und a) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,b) im Fal
§ 5 BewG zitiert 2 andere §§ aus dem Bewertungsgesetz.

Waffengesetz - WaffG 2002 | § 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel


(1) Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenherstellungserlaubnis, die Erlaubnis zum

Waffengesetz - WaffG 2002 | § 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes


(1) Eine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes kann erteilt werden, wenn der Antragsteller den sicheren Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munitio

Referenzen - Urteile | § 5 BewG

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 5 BewG.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Sept. 2014 - 5 K 13.01791

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Berufung wird zugelassen. 4. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Der Kläger betreibt im Landkreis

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 21. Aug. 2018 - 5 Bf 25/17

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 22. September 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Aug. 2012 - 6 C 26/11

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung einer Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung. Er ist Jäger und Waffenbesitzer.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Aug. 2012 - 6 C 29/11

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung einer Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung. Er ist Jäger und Waffenbesitzer.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Aug. 2012 - 6 C 25/11

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung einer Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung. Er ist Jäger und Waffenbesitzer.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Aug. 2012 - 6 C 24/11

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung einer Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung. Er ist Jäger und Waffenbesitzer.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Aug. 2012 - 6 C 28/11

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung einer Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung. Sie ist Jägerin und Waffenbesitzerin.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Aug. 2012 - 6 C 27/11

bei uns veröffentlicht am 22.08.2012

Tatbestand 1 Der Kläger ist Jäger und Waffenbesitzer. Er wendet sich gegen die Festsetzung einer Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung durch den Beklagten.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 03. März 2006 - 1 Q 2/06

bei uns veröffentlicht am 03.03.2006

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 4. November 2004 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 1 K 385/03 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Zulassungsverfahrens fallen

Referenzen

(1) Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenherstellungserlaubnis, die Erlaubnis zum entsprechend...
(1) Die Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenherstellungserlaubnis, die Erlaubnis zum entsprechend...
(1) Eine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes kann erteilt werden, wenn der Antragsteller den sicheren Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten...