bei uns veröffentlicht am 07.08.2012
Tenor
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens insgesamt tragen der Kläger zu 4/5 und der Beklag