(1) Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (Zusicherung), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Ist vor dem Erlass des zugesicherten Verwaltungsaktes die Anhörung Beteiligter oder die Mitwirkung einer anderen Behörde oder eines Ausschusses auf Grund einer Rechtsvorschrift erforderlich, so darf die Zusicherung erst nach Anhörung der Beteiligten oder nach Mitwirkung dieser Behörde oder des Ausschusses gegeben werden.

(2) Auf die Unwirksamkeit der Zusicherung finden, unbeschadet des Absatzes 1 Satz 1, § 44, auf die Heilung von Mängeln bei der Anhörung Beteiligter und der Mitwirkung anderer Behörden oder Ausschüsse § 45 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 sowie Abs. 2, auf die Rücknahme § 48, auf den Widerruf, unbeschadet des Absatzes 3, § 49 entsprechende Anwendung.

(3) Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.

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Arbeitsrecht: Wer großflächig an den Unterarmen tätowiert ist, kann nicht Polizist werden

24.11.2014

Großflächige, nicht von der Sommeruniform verdeckte Tätowierungen berechtigen das Land NRW, die Einstellung eines Bewerbers in den Polizeivollzugsdienst abzulehnen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

zitiert 4 andere §§ aus dem .

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes


(1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erhebliche

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes


(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 45 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern


(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach § 44 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn 1. der für den Erlass des Verwaltungsaktes erforderliche Antrag nachträglich gestellt wird;2. die erforderliche Be

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes


(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. (2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen d

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190 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Nov. 2000 - III ZR 18/00

bei uns veröffentlicht am 09.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 18/00 Verkündet am: 9. November 2000 F i t t e r e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ----------

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 18. März 2015 - B 4 K 14.869

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth B 4 K 14.869 Im Namen des Volkes Urteil verkündet am 18.03.2015 4. Kammer gez. ..., stv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets-Nr. Hauptpunkte:

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Feb. 2019 - AN 16 K 16.01664

bei uns veröffentlicht am 22.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger stand in der Zeit vom 1. Juli 1999 bis zum 31. August 2011 als Soldat auf Zeit im Dienst der Beklagt

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1737

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 04. Dez. 2014 - B 4 E 14.786

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die am ... 1964 geborene Antragstellerin ist u

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1774

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1736

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Sept. 2014 - 6 K 13.02157

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor 1. Der Änderungsbescheid der Beklagten vom 7. August 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. November 2013 wird aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, den Zuwendungsantrag des Klägers unter Berücksichtigung der Recht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2018 - 6 ZB 18.1642

bei uns veröffentlicht am 28.09.2018

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. Juli 2018 - Au 2 K 18.938 - wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2016 - 6 ZB 14.1888

bei uns veröffentlicht am 26.02.2016

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21. Juli 2014 - M 21 K 13.2804 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tra

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1738

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Juli 2014 - 21 K 13.2804

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckb

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 12. Feb. 2019 - RO 12 K 17.2008

bei uns veröffentlicht am 12.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die Voranerke

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 29. Jan. 2015 - B 4 S 14.868

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin ... wird abgelehnt. 2. Haupt- und Hilfsantrag werden abgelehnt. 3. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 4. Der Stre

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Okt. 2016 - Au 2 K 16.642

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten ü

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Feb. 2016 - M 17 K 15.2928

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 27. März 2018 - RN 12 K 16.872

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Zu

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Sept. 2017 - M 21 K 14.16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger stand, bevor er bei Vollendun

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. März 2017 - M 17 K 16.1707

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Apr. 2017 - M 21 S 17.386

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller steht als Beamte

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 11. Jan. 2019 - 18 A 4750/18

bei uns veröffentlicht am 11.01.2019

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren wird abgelehnt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für da

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 19. Dez. 2018 - 8 L 2184/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

Tenor 1. Unter Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 13. Juli 2018 – 8 L 1315/18 – wird der Antrag des Antragsgegners vom 13. Juli 2018 auf Verpflichtung der Antragstellerin, ihn, den Antragsgegner, unverzüglich auf Kosten der Antragstellerin in

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 09. Nov. 2018 - 7 K 2485/14

bei uns veröffentlicht am 09.11.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Die Klägerin er

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Sept. 2018 - 1 WDS-VR 4/18

bei uns veröffentlicht am 28.09.2018

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz für eine weitere Auslandsverwendung.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 26. Sept. 2018 - 7 A 750/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Anerkennung und Bewertung ihrer im Ausland erworbenen Bildungsnachweise zur Aufnahme eines Studiums, hilfsweise die Anerkennung als Sekundarschulabschluss. 2 Unter dem 23.11.2004 und 21.02.2005 beantragten d

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 26. Apr. 2018 - 8 A 421/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt als Beihilfeberechtigter im Land Sachsen-Anhalt die Bewilligung von Beihilfe für die kieferorthopädische Behandlung seines am 11.03.1994 geborenen Sohnes S.. Mit Bescheid vom 13.01.2015 wurden aufgrund des Heil- und

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 25. Apr. 2018 - 3 K 551/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, für die Klinik und Poliklinik für Neurologie sechs Intensivtherapiebetten unter neurologischer Endverantwortung einzurichten. 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte für di

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 11. Apr. 2018 - 1 K 8555/17

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Erteilung einer Fahrerlaubnis. 2 Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger und war durchgängig wohnsitzlich in der Bundes

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 28. März 2018 - 3 B 114/18 MD

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 14.144,00 Euro festgesetzt. Gründe 1 Der mit Schriftsatz vom 27. März 2018 gestellte Antrag, 2 die aufschiebende Wirkung d

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 06. März 2018 - 7 K 11391/17.TR

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % de

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. März 2018 - 1 WB 38/17

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tatbestand 1 Der Antragsteller wendet sich gegen seine Versetzung vom Bundeswehrkommando USA und Kanada in A, zum ...amt in B.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. März 2018 - 1 WB 40/17

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tatbestand 1 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung betrifft einen Konkurrentenstreit um den Chefarztposten an einem kleineren Bundeswehrkrankenhaus.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Nov. 2017 - 9 C 11855/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der beiden Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Das Urteil ist wegen der Kosten..

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Okt. 2017 - 1 WB 3/17

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller wendet sich gegen die Aufhebung einer Vororientierung, die eine für ihn geplante Verwendung beim Militärattachéstab ... betraf.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 06. Sept. 2017 - 12 B 34/17

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum 01.September 2017 in den mittleren Polizeidienst der Bundespolizei einzustellen. Die An

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 31. Aug. 2017 - 12 A 1992/16

bei uns veröffentlicht am 31.08.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils.

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 05. Juli 2017 - 7 B 107/17

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Gründe 1 Das Verfahren ist in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 S. 1 VwGO einzustellen, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Mit Schriftsätzen vom 29.06.2017 und 04.07.2017 haben die Beteiligte

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Juni 2017 - 6 B 68/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Gründe I 1 Der Kläger begehrt die Diplomierung zum "Diplom-Kaufmann (Fachhochschule)" im Rahmen

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Juni 2017 - 6 C 3/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin schloss im Jahr 1980 das Studium der Politologie an der Philosophischen Fakultät der beklagten Universität mit dem Grad einer Magistra Artium (

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 20. Juni 2017 - 2 L 62/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

Tatbestand 1 Der Kläger, vietnamesischer Staatsangehöriger, begehrt die kürzere Befristung des mit seiner Ausweisung verbundenen Einreise- und Aufenthaltsverbots. 2 Er reiste eigenen Angaben zufolge am 15.06.1998 ohne Visum auf dem Luftweg unter

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 19. Juni 2017 - 3 A 211/16

bei uns veröffentlicht am 19.06.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Kürzung ihr gewährter landwirtschaftlicher Marktstrukturverbesserungs-Subventionen durch den Beklagten. 2 Die Klägerin wurde durch Gesellschaftsvertrag 1991 gegründet und ist im Handelsregister de

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Juni 2017 - 4 B 22/16

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Gründe I 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeri

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 12. Juni 2017 - 9 B 55/16

bei uns veröffentlicht am 12.06.2017

Gründe 1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der geltend gemachte Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 5/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 14/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 24/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 16/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 1/17

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 8/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - 2 C 4/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der Kosten des Studiums und der Fachausbildung nach vorzeitiger Beendigung des Soldatenverhältnisses auf Zeit.

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(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. (2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1...