(1) Bei der Versicherung für fremde Rechnung stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Versicherten zu. Die Übermittlung des Versicherungsscheins kann jedoch nur der Versicherungsnehmer verlangen.

(2) Der Versicherte kann ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers nur dann über seine Rechte verfügen und diese Rechte gerichtlich geltend machen, wenn er im Besitz des Versicherungsscheins ist.

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Gewerbemietraum: Pflicht zur Glasversicherung ist zulässig

09.09.2016

Die formularvertragliche Vereinbarung, nach der der Mieter verpflichtet ist, eine Glasversicherung auf eigene Kosten abzuschließen, ist nicht überraschend.

Betriebliche Altersvorsorge: Keine wirksame Abtretung an die Ehefrau bei der Direktversicherung

30.05.2014

Die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes führt wegen der Bedeutung der Altersvorsorgefunktion nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung i. S. v. § 307 BGB.

Referenzen - Urteile | § 16 SchfHwG

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Bundesgerichtshof Urteil, 04. März 2020 - IV ZR 110/19

bei uns veröffentlicht am 04.03.2020

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 110/19 Verkündet am: 4. März 2020 Heinekamp Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AVB D&a

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2019 - IX ZR 89/18

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 89/18 Verkündet am: 10. Januar 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG § 150 Abs. 1

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Mai 2019 - IV ZR 73/18

bei uns veröffentlicht am 22.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 73/18 Verkündet am: 22. Mai 2019 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Okt. 2018 - I ZR 114/17

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 114/17 Verkündet am: 11. Oktober 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2018 - I ZB 24/18

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 24/18 vom 8. November 2018 in dem Verfahren auf Feststellung der Unzulässigkeit eines Schiedsverfahrens Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1029 Abs. 1 a) Die persönliche Reichweite eine

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 14. Dez. 2017 - 2 O 3404/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor 1. Die Beklagte hat dem Kläger rückständige Berufsunfähigkeitsrenten für den Zeitraum Februar 2016 bis inklusive Mai 2016 in Höhe von monatlich 204,00 €, mithin insgesamt 816,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkte

Landgericht Dortmund Urteil, 25. Okt. 2018 - 2 O 85/17

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger nach einem Streitwert von 8.004,51 €. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 %

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juli 2018 - IV ZR 297/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 297/16 Verkündet am: 4. Juli 2018 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 23. Feb. 2018 - 12 U 111/17

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 11.04.2017, Az. 2 O 394/16, im Kostenpunkt aufgehoben sowie im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurtei

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Feb. 2018 - 2 Sa 302/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 27.04.2017 - 5 Ca 393/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugel

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2017 - IV ZR 360/15

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 360/15 Verkündet am: 5. April 2017 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AVB D&O-

Landgericht Düsseldorf Urteil, 10. Nov. 2016 - 9 S 3/16

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 22.10.2015, 40 C 13143/14 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig v

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Okt. 2016 - 20 U 70/16

bei uns veröffentlicht am 28.10.2016

Tenor Die Berufung des Klägers  gegen das am 01.03.2016 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwer

Landgericht Wuppertal Urteil, 24. Mai 2016 - 16 S 104/15

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 13.10.2015 (12 C 34/15) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. 1E n t s c h e i d u n g s g

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 07. Apr. 2016 - 9 U 109/14

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 28.05.2014 - D 2 O 300/13 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, einzuwilligen, dass der b

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 21. Okt. 2014 - I-4 U 146/13

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30. Juli 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juli 2014 - IV ZR 88/13

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR88/13 Verkündet am: 16. Juli 2014 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 242 Ba; ARB § 15 Abs. 2 1.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Juni 2014 - L 11 KR 4214/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 02.09.2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Im Streit steht die Beitragspflicht z

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 10. März 2014 - 18 U 84/13

bei uns veröffentlicht am 10.03.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.05.2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 12.952

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 16. Okt. 2013 - 20 U 67/13

bei uns veröffentlicht am 16.10.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 31.01.2013 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1G

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 30. Mai 2013 - 1 Sa 198/12

bei uns veröffentlicht am 30.05.2013

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 20.06.2012 – 4 Ca 26/11 – wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.140,24 EUR brutto nebst fünf Prozent Zinsen über dem Basiszinss

Landgericht Stendal Urteil, 07. Feb. 2013 - 22 S 46/12

bei uns veröffentlicht am 07.02.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgericht Burg vom 22. März 2012 (Geschäftszeichen 3 C 966/11) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger, zu Händen der Rechtsanwälte RA KL zu

Landgericht Karlsruhe Urteil, 11. Jan. 2012 - 2 O 370/11

bei uns veröffentlicht am 11.01.2012

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrag

Landgericht Saarbrücken Urteil, 09. Aug. 2006 - 7 I O 77/06

bei uns veröffentlicht am 09.08.2006

Tenor Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherhe