Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 186 Hinweispflicht des Versicherers
Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 186 Hinweispflicht des Versicherers
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Gesetz über den Versicherungsvertrag Inhaltsverzeichnis
Zeigt der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall an, hat der Versicherer ihn auf vertragliche Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen sowie einzuhaltende Fristen in Textform hinzuweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, kann sich der Versicherer auf Fristversäumnis nicht berufen.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
12/02/2015 15:37
Bei unwirksamer Kündigung des Versicherungsnehmers wegen Fehlen des Anschlussversicherungsnachweises.
SubjectsVersicherungsrecht
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Von § 178 Abs. 2 Satz 2 und den §§ 181, 186 bis 188 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abgewichen werden.
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
15 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 22/05/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 73/18 Verkündet am: 22. Mai 2019 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG
published on 20/06/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 39/11 Verkündet am: 20. Juni 2012 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AVB Unfa
published on 18/09/2018 00:00
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.700,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12.03.2015 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtl
published on 24/09/2015 00:00
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 09.09.2014, Az. 2 O 528/11, wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.