Versicherungsvertragsgesetz - VVG 2008 | § 186 Hinweispflicht des Versicherers

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Gesetz über den Versicherungsvertrag Inhaltsverzeichnis

Zeigt der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall an, hat der Versicherer ihn auf vertragliche Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen sowie einzuhaltende Fristen in Textform hinzuweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, kann sich der Versicherer auf Fristversäumnis nicht berufen.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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12/02/2015 15:37

Bei unwirksamer Kündigung des Versicherungsnehmers wegen Fehlen des Anschlussversicherungsnachweises.
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Von § 178 Abs. 2 Satz 2 und den §§ 181, 186 bis 188 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abgewichen werden.
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published on 22/05/2019 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 73/18 Verkündet am: 22. Mai 2019 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VVG
published on 20/06/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 39/11 Verkündet am: 20. Juni 2012 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AVB Unfa
published on 18/09/2018 00:00

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.700,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12.03.2015 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtl
published on 24/09/2015 00:00

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 09.09.2014, Az. 2 O 528/11, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig
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