Vergabeverordnung - VgV 2016 | § 10 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel

(1) Der öffentliche Auftraggeber legt das erforderliche Sicherheitsniveau für die elektronischen Mittel fest. Elektronische Mittel, die von dem öffentlichen Auftraggeber für den Empfang von Angeboten, Teilnahmeanträgen und Interessensbestätigungen sowie von Plänen und Entwürfen für Planungswettbewerbe verwendet werden, müssen gewährleisten, dass

1.
die Uhrzeit und der Tag des Datenempfangs genau zu bestimmen sind,
2.
kein vorfristiger Zugriff auf die empfangenen Daten möglich ist,
3.
der Termin für den erstmaligen Zugriff auf die empfangenen Daten nur von den Berechtigten festgelegt oder geändert werden kann,
4.
nur die Berechtigten Zugriff auf die empfangenen Daten oder auf einen Teil derselben haben,
5.
nur die Berechtigten nach dem festgesetzten Zeitpunkt Dritten Zugriff auf die empfangenen Daten oder auf einen Teil derselben einräumen dürfen,
6.
empfangene Daten nicht an Unberechtigte übermittelt werden und
7.
Verstöße oder versuchte Verstöße gegen die Anforderungen gemäß den Nummern 1 bis 6 eindeutig festgestellt werden können.

(2) Die elektronischen Mittel, die von dem öffentlichen Auftraggeber für den Empfang von Angeboten, Teilnahmeanträgen und Interessensbestätigungen sowie von Plänen und Entwürfen für Planungswettbewerbe genutzt werden, müssen über eine einheitliche Datenaustauschschnittstelle verfügen. Es sind die jeweils geltenden Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards der Informationstechnik gemäß § 3 Absatz 1 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern vom 1. April 2010 zu verwenden.

ra.de-OnlineKommentar zu § 14 KHEntgG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 14 KHEntgG

§ 14 KHEntgG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 14 KHEntgG wird zitiert von 1 anderen §§ im Krankenhausentgeltgesetz.

Vergabeverordnung - VgV 2016 | § 53 Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote


(1) Die Unternehmen übermitteln ihre Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10. (2) Der öffentliche Auftraggeber
§ 14 KHEntgG zitiert 1 andere §§ aus dem Krankenhausentgeltgesetz.

Vergabeverordnung - VgV 2016 | § 3 Schätzung des Auftragswerts


(1) Bei der Schätzung des Auftragswerts ist vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Zudem sind etwaige Optionen oder Vertragsverlängerungen zu berücksichtigen. Sieht der öffentliche Auftraggeber Prämie

Referenzen - Urteile | § 14 KHEntgG

Urteil einreichen

13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 14 KHEntgG.

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 02. Apr. 2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18

bei uns veröffentlicht am 02.04.2019

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zwec

Oberlandesgericht München Beschluss, 02. Mai 2019 - Verg 5/19

bei uns veröffentlicht am 02.05.2019

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen Ziff. 2 des Beschlusses der Vergabekammer Südbayern vom 05.02.2018, Az. Z3-3-3194-1-36-10/18, wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerde

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 03. Jan. 2018 - Z3-3-3194-1-46-08/17

bei uns veröffentlicht am 03.01.2018

Gründe I. Der Antragsgegner schrieb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die Vergabe der Gebäude- und Inventarversicherungen und die Bauleistungsversicherungen („Sachversicherungen“) europ

Bundesverfassungsgericht Urteil, 19. Dez. 2017 - 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14

bei uns veröffentlicht am 19.12.2017

Tenor 1. a) § 32 Absatz 3 Satz 1 Nummern 2 und 3 sowie Absatz 3 Sätze 2 und 4 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) in der Fassung vom 28. August 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2298)

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 27. Jan. 2015 - 3 B 75/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Gründe 1 Die von den Antragstellern bei dem beschließenden Gericht gestellten Anträge auf (vorläufige) Zulassung zum Studiengang Humanmedizin bei der Antragsgegnerin im Wintersemester 2014/2015 im 1. Fachsemester außerhalb der festgesetzten Kapazi

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 13. Aug. 2014 - 3 M 194/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Gründe 1 Die zulässigen Beschwerden der Antragsgegnerin sind unbegründet. 2 Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Aufnahmekapazität im Studiengang Humanmedizin bei 242 Studienplätzen und damit 21 über die in der Ordnung der Antragsge

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 18. März 2014 - 6z K 4229/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor 1.               Das Verfahren wird dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG zur Entscheidung über folgende Frage vorgelegt: „Sind §§ 31, 32 Hochschulrahmengesetz in der Fassung des Siebten HRG-Änderungsgese

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 18. März 2014 - 6z K 4324/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor 1.               Das Verfahren wird dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG zur Entscheidung über folgende Frage vorgelegt: „Sind §§ 31, 32 Hochschulrahmengesetz in der Fassung des Siebten HRG-Änderungsgese

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 18. März 2014 - 6z K 4455/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor 1.               Das Verfahren wird dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG zur Entscheidung über folgende Frage vorgelegt: „Sind §§ 31, 32 Hochschulrahmengesetz in der Fassung des Siebten HRG-Änderungsgese

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 04. Feb. 2011 - 6 K 2734/10

bei uns veröffentlicht am 04.02.2011

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe   I. 1 Der Antragsteller begehrt die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin innerhalb de

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 04. Feb. 2011 - 6 K 2737/10

bei uns veröffentlicht am 04.02.2011

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe   I. 1 Der Antragsteller begehrt die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin innerhalb de

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. Okt. 2009 - 9 S 1611/09

bei uns veröffentlicht am 29.10.2009

Tenor Artikel 2 Satz 2 der Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Änderung der Vergabeverordnung ZVS vom 29. Juni 2009 (GBl. S. 309) wird für unwirksam erklärt, soweit darin die Geltung von § 24 Satz 2 und Satz 3 Vergabeverordnung Z

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 12. Juni 2009 - NC 9 S 1329/09

bei uns veröffentlicht am 12.06.2009

Tenor Die Beschwerde des Vollstreckungsgläubigers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 8. Juni 2009 - NC 6 K 919/09 - wird zurückgewiesen. Der Vollstreckungsgläubiger trägt die Kosten des Beschwerd

Referenzen

(1) Bei der Schätzung des Auftragswerts ist vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Zudem sind etwaige Optionen oder Vertragsverlängerungen zu berücksichtigen. Sieht der öffentliche Auftraggeber Prämien oder...