Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG | § 66 Elektronische Nutzungsmeldung
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Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften Inhaltsverzeichnis
(1) Die Verwertungsgesellschaft ermöglicht dem Anbieter eines Online-Dienstes, elektronisch die Nutzung von Musikwerken zu melden. Sie bietet dabei mindestens eine Meldemethode an, die freiwilligen branchenüblichen und auf internationaler Ebene entwickelten Standards und Praktiken für den elektronischen Datenaustausch entspricht.
(2) Die Verwertungsgesellschaft kann eine Meldung ablehnen, wenn sie nicht einer nach Absatz 1 Satz 2 angebotenen Meldemethode entspricht.
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1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 28.07.2006 00:00
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Reutlingen vom 17.01.2006
abgeändert:
Die Klage wird abwiesen.
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