Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 34 Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt

(1) Über die Anpassung und deren Abänderung entscheidet das Familiengericht.

(2) Antragsberechtigt sind die ausgleichspflichtige und die ausgleichsberechtigte Person. Die Abänderung einer Anpassung kann auch von dem Versorgungsträger verlangt werden.

(3) Die Anpassung wirkt ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Antragstellung folgt.

(4) Der Anspruch auf Anpassung geht auf die Erben über, wenn der Erblasser den Antrag nach § 33 Abs. 1 gestellt hatte.

(5) Die ausgleichspflichtige Person hat den Versorgungsträger, bei dem die Kürzung ausgesetzt ist, unverzüglich über den Wegfall oder Änderungen seiner Unterhaltszahlungen, über den Bezug einer laufenden Versorgung aus einem Anrecht nach § 32 sowie über den Rentenbezug, die Wiederheirat oder den Tod der ausgleichsberechtigten Person zu unterrichten.

(6) Über die Beendigung der Aussetzung aus den in Absatz 5 genannten Gründen entscheidet der Versorgungsträger. Dies gilt nicht für den Fall der Änderung von Unterhaltszahlungen.

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Versorgungsausgleich: Ruhegehalt einer Beamtin nach dem Tod ihres geschiedenen Ehemanns

26.03.2014

Es ist ratsam, sich auch bei einer Ehescheidung über die persönlichen Verhältnisse des geschiedenen Ehepartners auf dem Laufenden zu halten.
Ehescheidung

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 101 Beginn und Änderung in Sonderfällen


(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. (1a) Befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung, auf die Anspruch un
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 38 Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person


(1) Über die Anpassung entscheidet der Versorgungsträger, bei dem das auf Grund eines Versorgungsausgleichs gekürzte Anrecht besteht. Antragsberechtigt ist die ausgleichspflichtige Person. (2) § 34 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. (3) Die ausgleichs

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 36 Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze


(1) Über die Anpassung, deren Abänderung und Aufhebung entscheidet der Versorgungsträger, bei dem das auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzte Anrecht besteht. (2) Antragsberechtigt ist die ausgleichspflichtige Person. (3) § 34 Abs. 3 und 4 gil
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 33 Anpassung wegen Unterhalt


(1) Solange die ausgleichsberechtigte Person aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine laufende Versorgung erhalten kann und sie gegen die ausgleichspflichtige Person ohne die Kürzung durch den Versorgungsausgleich einen gesetzlichen

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 32 Anpassungsfähige Anrechte


Die §§ 33 bis 38 gelten für Anrechte aus 1. der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Höherversicherung,2. der Beamtenversorgung oder einer anderen Versorgung, die zur Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgeset

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Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2014 - XII ZB 706/12

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 706/12 vom 12. Februar 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 66 In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Einlegung einer Anschlussbeschwerde mange

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2012 - XII ZB 234/11

bei uns veröffentlicht am 21.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 234/11 vom 21. März 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 32, 33, 34 a) Eine Anpassung der durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Versorgun

Sozialgericht Würzburg Urteil, 27. Okt. 2016 - S 3 R 135/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Tatbestand Die Parteien streiten über die Nachzahlung der vollen statt der durch Versorgungsausgleich gekürzten Rent

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Nov. 2016 - AN 11 K 16.01380

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 06. Dez. 2016 - AN 1 K 15.01560

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

Gründe Gericht: VG Ansbach Aktenzeichen: AN 1 K 15.01560 Im Namen des Volkes Urteil vom 6.12.2016 1. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1334 Hauptpunkte: Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Juli 2017 - 3 BV 16.590

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 17. Februar 2016 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Kostenentscheidung ist

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 21. Aug. 2015 - 11 UF 887/15

bei uns veröffentlicht am 21.08.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 11 UF 887/15 Beschluss vom 21.08.2015 Erlass des Beschlusses (§ 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG): Übergabe an die Geschäftsstelle am 21.08.2015. 5 F 1248/14 AG Erlangen Graf

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 17. Feb. 2016 - RO 1 K 15.1306

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Witwengeld ohne Kürzung durch einen Versorgungsausgleichsbetrag seit dem 1.2.2015 zu gewähren. Der Bescheid des Landesamts für Finanzen vom 10.2.2015 und der Widerspruchsbescheid v

Amtsgericht Augsburg Beschluss, 23. Nov. 2015 - 410 F 3050/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor 1. Die aufgrund des Endbeschlusses des Amtsgerichts Augsburg - Familiengericht - vom 27.09.2013, Az.: 410 F 2267/11, vorgenommene Kürzung des Anrechts des Antragstellers ........., bei der ......... Versicherungsnummer ........., wi

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Jan. 2016 - 4 UF 1698/15

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor I. Die Beschwerde der ... gegen den Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Augsburg vom 23.11.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Juni 2016 - W 1 K 15.871

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Nov. 2018 - M 21 K 16.5754

bei uns veröffentlicht am 12.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Aug. 2017 - XII ZB 170/16

bei uns veröffentlicht am 02.08.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 170/16 vom 2. August 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 33 a) Eine Aussetzung der Rentenkürzung kommt lediglich in Höhe der Differenz der beiderseitig

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 14. Nov. 2016 - 13 UF 530/16

bei uns veröffentlicht am 14.11.2016

1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 31.08.2016 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren und in Abänderung der Wertfestset

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Sept. 2016 - 1 A 1563/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor Der Antrag wird auf Kosten der Beklagten abgelehnt. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 394,93 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e 2Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Antrag hat keinen Er

Amtsgericht Euskirchen Beschluss, 16. Aug. 2016 - 39 F 64/15

bei uns veröffentlicht am 16.08.2016

Tenor Die Kürzung der laufenden Rente des Herrn Dr. med. I.K.Q.S. bei der O.B.V.( Vers Nr.) durch den Versorgungsausgleich wird - längstens bis zum Renteneintritt der ausgleichsberechtigten Frau N.J.F.S. - mit Wirkung ab 01.11.2015 bis zum 30.06.201

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Juli 2016 - 13 UF 121/16

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor ..... wird der Antragsgegner darauf hingewiesen, dass seine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bocholt vom 01.06.2016 keinen Erfolg hat und der Senat beabsichtigt, über die Beschwerde im schriftlichen Verfahren

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Juni 2016 - II-1 UF 34/16

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor b e s c h l o s s e n : I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 14.12.2015 wird auf ihre, der Antragstellerin, Kosten zurückgewiesen. II. Beschwerdewert: 1.000 €. G r ü

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juni 2016 - XII ZB 89/16

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 89/16 vom 15. Juni 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 33, 34 Die Kürzung einer laufenden Versorgung wegen Unterhalt kann befristet oder für künftige

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 01. März 2016 - 4 UF 93/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 02.04.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Wetter unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert. Die Kürzung des Anrechtes des Antragstellers bei der Deut

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 14. Jan. 2016 - 17 A 1473/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Nov. 2015 - 2 C 20/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tatbestand 1 Der Kläger erstrebt die Rückabwicklung der seit seinem Eintritt in den Ruhestand infolge einer familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgle

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Nov. 2015 - 2 C 48/13

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tatbestand 1 Der Kläger erstrebt die Rückabwicklung der seit seinem Eintritt in den Ruhestand infolge einer familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgle

Sozialgericht Dortmund Urteil, 28. Okt. 2015 - S 10 R 1924/12

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt eine rückwirkende Rentenerhöhung ab dem 01.09.2009, d.h. ab Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG), und zwar im Wege eines Rücka

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 10. Juni 2015 - 13 K 28/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffer 2 des Bescheides vom 7. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. November 2014 verpflichtet, die gemäß § 55c Absatz 1 Satz 1 SVG erfolgte Kürzung der Versorgungsbezüge des Klägers ab

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 31. März 2015 - 4 S 483/14

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Oktober 2013 - 4 K 3059/11 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig volls

Landessozialgericht NRW Urteil, 10. Feb. 2015 - L 18 KN 129/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 22.8.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist die Höhe de

Amtsgericht Stuttgart Beschluss, 30. Okt. 2014 - 22 F 604/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor 1.Der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.10.1979 wird mit Wirkung zum 01.02.2013 dahingehend abgeändert, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet.2.Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.3.Der Verfahrenswert

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Sept. 2014 - 23 K 803/14

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu v

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 06. Mai 2014 - 1 BvL 9/12, 1 BvR 1145/13

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor 1. § 32 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich vom 3. April 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 700) ist, sofern danach bei Anrechten aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eine

Bundessozialgericht Urteil, 24. Apr. 2014 - B 13 R 25/12 R

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Februar 2012 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. Feb. 2014 - 16 UF 217/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor 1. Es ist beabsichtigt, die Beschwerde des Antragstellers vom 25.07.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tettnang vom 26.06.2013, Az. 7 F 67/13, ohne erneute mündliche Verhandlung und ohne erneute persönliche Anhörung

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Dez. 2013 - L 9 R 5715/11

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 18. November 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 03. Dez. 2013 - 4 S 221/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. Oktober 2011 - 5 K 1858/10 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstrec

Bundessozialgericht Urteil, 20. März 2013 - B 5 R 2/12 R

bei uns veröffentlicht am 20.03.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 6. Januar 2012 aufgehoben.

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 27. Sept. 2012 - 9 WF 411/12

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – in Saarbrücken vom 14. Juni 2012 – 2 F 86/12 VA – in Ziffer IV. der Entscheidungsformel dahingehend abgeändert, d

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 20. Juli 2012 - 15 UF 139/12

bei uns veröffentlicht am 20.07.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beteiligten zu 4) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwäbisch Hall vom 26.03.2012 dahingehend abgeändert, dass die in diesem Beschluss ausgesprochene Abänderung des Urtei

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 06. Juni 2012 - 16 WF 118/12

bei uns veröffentlicht am 06.06.2012

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellervertreters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Tettnang vom 5.4.2012, dort Beschlussformel Ziffer 3 (7 F 592/11) wird z u r ü c k g e w i e s e n . 2. Das Beschwerdever

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 30. Mai 2012 - 9 WF 37/12

bei uns veröffentlicht am 30.05.2012

Tenor Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin und die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Völklingen vom 27. Februar 2012 - 8 F 394/11 VA

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 17. Apr. 2012 - 7 UF 154/12

bei uns veröffentlicht am 17.04.2012

weitere Fundstellen ... Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Kreuznach vom 19. Januar 2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 17. Nov. 2011 - 18 UF 312/11

bei uns veröffentlicht am 17.11.2011

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 06.10.2011 (46 F 1207/11) in Ziffer 1 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die in Folge der Entscheid

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 07. Nov. 2011 - 2 UF 227/10

bei uns veröffentlicht am 07.11.2011

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sinsheim vom 22.09.2010 (21 F 46/10) wie folgt abgeändert: Die hinsichtlich des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 22. Sept. 2011 - 6 UF 81/11

bei uns veröffentlicht am 22.09.2011

I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankenthal (Pfalz) vom 17. März 2011 dahingehend geändert, dass die Kürzung des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Versicher

Amtsgericht Waiblingen Beschluss, 10. Sept. 2010 - 16 F 854/10

bei uns veröffentlicht am 10.09.2010

Tenor 1. Die Kürzung der Rente des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung .., Versicherungsnummer …, wird in Höhe von 436,42 EUR bezogen auf den 28.02.2003 ab 01.08.2010 ausgesetzt. 2. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgese

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(1) Solange die ausgleichsberechtigte Person aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine laufende Versorgung erhalten kann und sie gegen die ausgleichspflichtige Person ohne die Kürzung durch den Versorgungsausgleich einen gesetzlichen...
(1) Solange die ausgleichsberechtigte Person aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine laufende Versorgung erhalten kann und sie gegen die ausgleichspflichtige Person ohne die Kürzung durch den Versorgungsausgleich einen gesetzlichen...
Die §§ 33 bis 38 gelten für Anrechte aus 1. der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Höherversicherung,2. der Beamtenversorgung oder einer anderen Versorgung, die zur Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch führt,3...
Die §§ 33 bis 38 gelten für Anrechte aus 1. der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Höherversicherung,2. der Beamtenversorgung oder einer anderen Versorgung, die zur Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch führt,3...
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