Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 33 Anpassung wegen Unterhalt

(1) Solange die ausgleichsberechtigte Person aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine laufende Versorgung erhalten kann und sie gegen die ausgleichspflichtige Person ohne die Kürzung durch den Versorgungsausgleich einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch hätte, wird die Kürzung der laufenden Versorgung der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag ausgesetzt.

(2) Die Anpassung nach Absatz 1 findet nur statt, wenn die Kürzung am Ende der Ehezeit bei einem Rentenbetrag als maßgeblicher Bezugsgröße mindestens 2 Prozent, in allen anderen Fällen als Kapitalwert mindestens 240 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch betragen hat.

(3) Die Kürzung ist in Höhe des Unterhaltsanspruchs auszusetzen, höchstens jedoch in Höhe der Differenz der beiderseitigen Ausgleichswerte aus denjenigen Anrechten im Sinne des § 32, aus denen die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung bezieht.

(4) Fließen der ausgleichspflichtigen Person mehrere Versorgungen zu, ist nach billigem Ermessen zu entscheiden, welche Kürzung ausgesetzt wird.

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Familienrecht: Zur Aussetzen der Rentenkürzung wegen Unterhalt

21.08.2013

Für die Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalt ist keine unzumutbare Härte erforderlich.
Ehescheidung

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 101 Beginn und Änderung in Sonderfällen


(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. (1a) Befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung, auf die Anspruch un
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 34 Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt


(1) Über die Anpassung und deren Abänderung entscheidet das Familiengericht. (2) Antragsberechtigt sind die ausgleichspflichtige und die ausgleichsberechtigte Person. Die Abänderung einer Anpassung kann auch von dem Versorgungsträger verlangt werden

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 32 Anpassungsfähige Anrechte


Die §§ 33 bis 38 gelten für Anrechte aus 1. der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Höherversicherung,2. der Beamtenversorgung oder einer anderen Versorgung, die zur Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgeset

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 35 Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze


(1) Solange die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung wegen Invalidität oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze erhält und sie aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine Leistung beziehen kann, wird die Kürzung de
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 18 Bezugsgröße


(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vo
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 32 Anpassungsfähige Anrechte


Die §§ 33 bis 38 gelten für Anrechte aus 1. der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Höherversicherung,2. der Beamtenversorgung oder einer anderen Versorgung, die zur Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgeset

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Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2013 - XII ZB 91/13

bei uns veröffentlicht am 27.06.2013

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Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juni 2013 - XII ZB 677/12

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 677/12 vom 26. Juni 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 33 Haben die geschiedenen Ehegatten Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüche durch eine verei

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Juni 2013 - XII ZB 64/13

bei uns veröffentlicht am 26.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 64/13 vom 26. Juni 2013 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Dr. Klinkhammer, Schi

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2013 - XII ZB 253/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 253/13 vom 11. Dezember 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 27, 33 Unterhaltsansprüche einer anderen als der im Versorgungsausgleich ausgleich

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Feb. 2014 - XII ZB 706/12

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 706/12 vom 12. Februar 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 66 In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Einlegung einer Anschlussbeschwerde mange

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2012 - XII ZB 271/12

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Feb. 2013 - XII ZB 428/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 428/11 vom 20. Februar 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 32, § 33 Abs. 1 Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährte Anpassungsgel

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. März 2013 - XII ZB 271/11

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 271/11 vom 6. März 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 32, 37, 38 a) Für Anträge auf Anpassung der infolge des Versorgungsausgleichs durchgeführten Re

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2012 - XII ZB 234/11

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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 06. Dez. 2016 - AN 1 K 15.01560

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Gründe Gericht: VG Ansbach Aktenzeichen: AN 1 K 15.01560 Im Namen des Volkes Urteil vom 6.12.2016 1. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1334 Hauptpunkte: Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 21. Aug. 2015 - 11 UF 887/15

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Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 11 UF 887/15 Beschluss vom 21.08.2015 Erlass des Beschlusses (§ 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG): Übergabe an die Geschäftsstelle am 21.08.2015. 5 F 1248/14 AG Erlangen Graf

Sozialgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 08. Juni 2017 - S 16 R 258/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig zwischen den Beteiligten ist, ob 6.234,57 Euro, um die der Erstattungsbetrag einer Beitragserst

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 17. Feb. 2016 - RO 1 K 15.1306

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Witwengeld ohne Kürzung durch einen Versorgungsausgleichsbetrag seit dem 1.2.2015 zu gewähren. Der Bescheid des Landesamts für Finanzen vom 10.2.2015 und der Widerspruchsbescheid v

Amtsgericht Augsburg Beschluss, 23. Nov. 2015 - 410 F 3050/15

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor 1. Die aufgrund des Endbeschlusses des Amtsgerichts Augsburg - Familiengericht - vom 27.09.2013, Az.: 410 F 2267/11, vorgenommene Kürzung des Anrechts des Antragstellers ........., bei der ......... Versicherungsnummer ........., wi

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Nov. 2017 - Au 2 K 17.323

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am *1943 geborene Kläger

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Nov. 2018 - 2 B 37/18

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unbeg

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Nov. 2018 - 2 B 35/18

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Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unbeg

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Aug. 2017 - XII ZB 170/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 170/16 vom 2. August 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 33 a) Eine Aussetzung der Rentenkürzung kommt lediglich in Höhe der Differenz der beiderseitig

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 14. Nov. 2016 - 13 UF 530/16

bei uns veröffentlicht am 14.11.2016

1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 31.08.2016 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren und in Abänderung der Wertfestset

Amtsgericht Euskirchen Beschluss, 16. Aug. 2016 - 39 F 64/15

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Tenor Die Kürzung der laufenden Rente des Herrn Dr. med. I.K.Q.S. bei der O.B.V.( Vers Nr.) durch den Versorgungsausgleich wird - längstens bis zum Renteneintritt der ausgleichsberechtigten Frau N.J.F.S. - mit Wirkung ab 01.11.2015 bis zum 30.06.201

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Juli 2016 - 13 UF 121/16

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor ..... wird der Antragsgegner darauf hingewiesen, dass seine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bocholt vom 01.06.2016 keinen Erfolg hat und der Senat beabsichtigt, über die Beschwerde im schriftlichen Verfahren

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Juni 2016 - II-1 UF 34/16

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor b e s c h l o s s e n : I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 14.12.2015 wird auf ihre, der Antragstellerin, Kosten zurückgewiesen. II. Beschwerdewert: 1.000 €. G r ü

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juni 2016 - XII ZB 89/16

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 89/16 vom 15. Juni 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 33, 34 Die Kürzung einer laufenden Versorgung wegen Unterhalt kann befristet oder für künftige

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 01. März 2016 - 4 UF 93/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 02.04.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Wetter unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert. Die Kürzung des Anrechtes des Antragstellers bei der Deut

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 14. Jan. 2016 - 17 A 1473/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 22. Sept. 2015 - 3 A 469/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 3.000,00 € festgesetzt Gründe: 1Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründe

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 10. Juni 2015 - 13 K 28/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffer 2 des Bescheides vom 7. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. November 2014 verpflichtet, die gemäß § 55c Absatz 1 Satz 1 SVG erfolgte Kürzung der Versorgungsbezüge des Klägers ab

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 31. März 2015 - 4 S 483/14

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Oktober 2013 - 4 K 3059/11 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig volls

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2015 - IV ZR 276/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR276/14 vom 11. Februar 2015 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann un

Landessozialgericht NRW Urteil, 10. Feb. 2015 - L 18 KN 129/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 22.8.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Streitig ist die Höhe de

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 10. Dez. 2014 - 13 UF 347/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Diese Entscheidung zitiert Gründe 1 Aus den Gründen: ... 2 b) ... ee) 3 Als nächstes möchte der Antragsteller monatliche Darlehenszahlungen für das Darlehen Nr. … bei der S.D. in Höhe von 1.545 €/mtl. berücksichtigt haben. 4

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2014 - IV ZR 261/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor Der Aussetzungsbeschluss vom 17. Juli 2013 wird aufgehoben. Der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 06. Mai 2014 - 1 BvL 9/12, 1 BvR 1145/13

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor 1. § 32 des Gesetzes über den Versorgungsausgleich vom 3. April 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 700) ist, sofern danach bei Anrechten aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eine

Bundessozialgericht Urteil, 24. Apr. 2014 - B 13 R 25/12 R

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. Februar 2012 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. Feb. 2014 - 16 UF 217/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor 1. Es ist beabsichtigt, die Beschwerde des Antragstellers vom 25.07.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tettnang vom 26.06.2013, Az. 7 F 67/13, ohne erneute mündliche Verhandlung und ohne erneute persönliche Anhörung

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Nov. 2013 - 10 A 10662/13

bei uns veröffentlicht am 15.11.2013

Diese Entscheidung zitiert Tenor Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 28. Februar 2013 wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig

Landgericht Karlsruhe Urteil, 08. Feb. 2013 - 6 S 15/12

bei uns veröffentlicht am 08.02.2013

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des AG Karlsruhe vom 16.10.2012 - 2 C 78/12 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung kann durch

Landgericht Karlsruhe Urteil, 12. Okt. 2012 - 6 O 143/12

bei uns veröffentlicht am 12.10.2012

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwe

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 27. Sept. 2012 - 9 WF 411/12

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – in Saarbrücken vom 14. Juni 2012 – 2 F 86/12 VA – in Ziffer IV. der Entscheidungsformel dahingehend abgeändert, d

Landgericht Karlsruhe Urteil, 13. Juli 2012 - 6 S 3/12

bei uns veröffentlicht am 13.07.2012

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 27.01.2012, Az. 2 C 508/11, wird zurückgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstr

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 06. Juni 2012 - 16 WF 118/12

bei uns veröffentlicht am 06.06.2012

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellervertreters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Tettnang vom 5.4.2012, dort Beschlussformel Ziffer 3 (7 F 592/11) wird z u r ü c k g e w i e s e n . 2. Das Beschwerdever

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 31. Mai 2012 - 8 B 6/12

bei uns veröffentlicht am 31.05.2012

Gründe 1 Der 1960 geborene Kläger ist Bezirksschornsteinfegermeister und Mitglied der Beklagten. Er begehrt die Rückübertragung von Rentenanwartschaften, die im Wege des

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 30. Mai 2012 - 9 WF 37/12

bei uns veröffentlicht am 30.05.2012

Tenor Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin und die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Völklingen vom 27. Februar 2012 - 8 F 394/11 VA

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 17. Apr. 2012 - 7 UF 154/12

bei uns veröffentlicht am 17.04.2012

weitere Fundstellen ... Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Kreuznach vom 19. Januar 2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Landgericht Karlsruhe Urteil, 23. Dez. 2011 - 6 O 133/11

bei uns veröffentlicht am 23.12.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abg

Landgericht Karlsruhe Urteil, 23. Dez. 2011 - 6 O 382/10

bei uns veröffentlicht am 23.12.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abgew

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 17. Nov. 2011 - 18 UF 312/11

bei uns veröffentlicht am 17.11.2011

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 06.10.2011 (46 F 1207/11) in Ziffer 1 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die in Folge der Entscheid

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 07. Nov. 2011 - 2 UF 227/10

bei uns veröffentlicht am 07.11.2011

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sinsheim vom 22.09.2010 (21 F 46/10) wie folgt abgeändert: Die hinsichtlich des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung

Referenzen

(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen...
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