Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen

(1) Auf Antrag des Vorhabenträgers oder wenn die zuständige Behörde es für zweckmäßig hält, unterrichtet und berät die zuständige Behörde den Vorhabenträger entsprechend dem Planungsstand des Vorhabens frühzeitig über Inhalt, Umfang und Detailtiefe der Angaben, die der Vorhabenträger voraussichtlich in den UVP-Bericht aufnehmen muss (Untersuchungsrahmen). Die Unterrichtung und Beratung kann sich auch auf weitere Gesichtspunkte des Verfahrens, insbesondere auf dessen zeitlichen Ablauf, auf die zu beteiligenden Behörden oder auf die Einholung von Sachverständigengutachten erstrecken. Verfügen die zuständige Behörde oder die zu beteiligenden Behörden über Informationen, die für die Erarbeitung des UVP-Berichts zweckdienlich sind, so stellen sie diese Informationen dem Vorhabenträger zur Verfügung.

(2) Der Vorhabenträger hat der zuständigen Behörde geeignete Unterlagen zu den Merkmalen des Vorhabens, einschließlich seiner Größe oder Leistung, und des Standorts sowie zu den möglichen Umweltauswirkungen vorzulegen.

(3) Vor der Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen kann die zuständige Behörde dem Vorhabenträger sowie den nach § 17 zu beteiligenden Behörden Gelegenheit zu einer Besprechung geben. Die Besprechung soll sich auf den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung erstrecken. Zur Besprechung kann die zuständige Behörde hinzuziehen:

1.
Sachverständige,
2.
nach § 55 zu beteiligende Behörden,
3.
nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannte Umweltvereinigungen sowie
4.
sonstige Dritte.
Das Ergebnis der Besprechung wird von der zuständigen Behörde dokumentiert.

(4) Ist das Vorhaben Bestandteil eines mehrstufigen Planungs- und Zulassungsprozesses und ist dem Verfahren nach § 4 ein anderes Planungs- oder Zulassungsverfahren vorausgegangen, als dessen Bestandteil eine Umweltprüfung durchgeführt wurde, soll sich die Umweltverträglichkeitsprüfung auf zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen sowie auf erforderliche Aktualisierungen und Vertiefungen beschränken.

(5) Die zuständige Behörde berät den Vorhabenträger auch nach der Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen, soweit dies für eine zügige und sachgerechte Durchführung des Verfahrens zweckmäßig ist.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesberggesetz - BBergG | § 57a Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung


(1) Das im Falle des § 52 Abs. 2a durchzuführende Planfeststellungsverfahren tritt an die Stelle des Verfahrens nach § 54 Absatz 1 und 2 und § 56 Absatz 1. § 54 Absatz 3 gilt entsprechend. Anhörungsbehörde und Planfeststellungsbehörde ist die für die
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 16 UVP-Bericht


(1) Der Vorhabenträger hat der zuständigen Behörde einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorzulegen, der zumindest folgende Angaben enthält:1.eine Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zum Standort, zu

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 5 Feststellung der UVP-Pflicht


(1) Die zuständige Behörde stellt auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unverzüglich fest, dass nach den §§ 6 bis 14b für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (U

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde


(1) Bedarf ein Vorhaben der Zulassung durch mehrere Landesbehörden, so bestimmen die Länder eine federführende Behörde. (2) Die federführende Behörde ist zumindest für folgende Aufgaben zuständig:1.die Feststellung der UVP-Pflicht (§ 5),2.die Unt
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 3 Anerkennung von Vereinigungen


(1) Auf Antrag wird einer inländischen oder ausländischen Vereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtbehelfen nach diesem Gesetz erteilt. Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn die Vereinigung 1. nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorüber
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 17 Beteiligung anderer Behörden


(1) Die zuständige Behörde unterrichtet die Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, einschließlich der von dem Vorhaben betroffenen Gemeinden und Landkreise sowie der sonstigen im Landesrecht vorgesehenen Gebi

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 4 Umweltverträglichkeitsprüfung


Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die Zulassungsentscheidungen dienen.

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Nov. 2016 - 9 A 19/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin ist Betreiberin des Windparks X. mit insgesamt vier Windenergieanlagen. Sie wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Nov. 2016 - 9 A 18/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tatbestand 1 Der Kläger, ein in Niedersachsen anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 20 zwischen Drochterse

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - 9 A 14/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30. Dezember 2014 für den Neubau der A 20 Nord-West-Umfahrung Hamburg im Abschnitt von der L

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - 9 A 9/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tatbestand 1 Der Kläger, ein in Schleswig-Holstein anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30. Dezember 2014 für den Neubau d

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - 9 A 7/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt mit vier Großfähren zwischen Glückstadt in Schleswig-Holstein und Wischhafen in Niedersachsen einen Fährbetrieb über die Elbe. Sie wen

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 15. Mai 2015 - 11 D 12/12.AK

bei uns veröffentlicht am 15.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils vollstreckbaren Be

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Nov. 2013 - 9 A 14/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

Tatbestand 1 Die Kläger sind nach § 3 UmwRG als Naturschutzvereinigungen anerkannt. Sie wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 30. April 2012

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Juni 2013 - 4 B 38/12

bei uns veröffentlicht am 27.06.2013

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde, über die der Senat ohne Einbeziehung der neuerlichen Stellungnahme der Klägerin v

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Juni 2013 - 4 B 37/12

bei uns veröffentlicht am 27.06.2013

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde, über die der Senat ohne Einbeziehung der neuerlichen Stellungnahme des Klägers vo

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. März 2013 - 9 A 22/11

bei uns veröffentlicht am 28.03.2013

Tatbestand 1 Der Kläger ist nach § 3 UmwRG als Naturschutzvereinigung anerkannt. Er wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 28. Oktober 2011 f

Referenzen

(1) Die zuständige Behörde unterrichtet die Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, einschließlich der von dem Vorhaben betroffenen Gemeinden und Landkreise sowie der sonstigen im Landesrecht vorgesehenen Gebietskörperschaft...
(1) Auf Antrag wird einer inländischen oder ausländischen Vereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtbehelfen nach diesem Gesetz erteilt. Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn die Vereinigung 1. nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend...
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die Zulassungsentscheidungen dienen.