Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 17 Beteiligung anderer Behörden

(1) Die zuständige Behörde unterrichtet die Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, einschließlich der von dem Vorhaben betroffenen Gemeinden und Landkreise sowie der sonstigen im Landesrecht vorgesehenen Gebietskörperschaften, über das Vorhaben und übermittelt ihnen den UVP-Bericht.

(2) Die zuständige Behörde holt die Stellungnahmen der unterrichteten Behörden ein. Für die Stellungnahmen gilt § 73 Absatz 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Standortauswahlgesetz - StandAG 2017 | § 18 Untertägige Erkundung


(1) Der Vorhabenträger hat die durch Bundesgesetz ausgewählten Standorte nach den Erkundungsprogrammen untertägig zu erkunden. Auf der Grundlage der Erkundungsergebnisse hat der Vorhabenträger umfassende vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durchzufü
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen


(1) Auf Antrag des Vorhabenträgers oder wenn die zuständige Behörde es für zweckmäßig hält, unterrichtet und berät die zuständige Behörde den Vorhabenträger entsprechend dem Planungsstand des Vorhabens frühzeitig über Inhalt, Umfang und Detailtiefe d

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 24 Zusammenfassende Darstellung


(1) Die zuständige Behörde erarbeitet eine zusammenfassende Darstellung1.der Umweltauswirkungen des Vorhabens,2.der Merkmale des Vorhabens und des Standorts, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen, vermindert oder ausgegli
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 73 Anhörungsverfahren


(1) Der Träger des Vorhabens hat den Plan der Anhörungsbehörde zur Durchführung des Anhörungsverfahrens einzureichen. Der Plan besteht aus den Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundst

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

29 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2014 - 22 ZB 14.1035

bei uns veröffentlicht am 17.11.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird auf

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Aug. 2014 - 22 ZB 14.94

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert für das Antrags

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. März 2018 - 2 N 15.2593

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor I. Der Bebauungsplan Nr. … für das Gebiet Unterführung am Bahnhof C… zwischen F…weg, C… Straße und K… Grund, bekannt gemacht am 16. Januar 2015, wird für unwirksam erklärt. II. Die Antrags

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 24. Aug. 2015 - 2 N 14.486

bei uns veröffentlicht am 24.08.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 2 N 14.486 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. August 2015 2. Senat Sachgebietsschlüssel: 920 Hauptpunkte: Bebauungsplan Naturschutzverban

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Apr. 2017 - 9 N 14.404

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

Tenor I. Die Normenkontrollanträge werden abgelehnt. II. Von den Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen haben die Antragsteller zu 1 und 2 als Gesamtschuldner, die Antragsteller zu 3 u

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2018 - 15 N 16.2373, 15 N 17.1598

bei uns veröffentlicht am 17.12.2018

Tenor I. Der am 19. September 2016 bekannt gemachte vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr …  der Stadt … ist unwirksam II. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 18. Juni 2018 - 8 B 10260/18

bei uns veröffentlicht am 18.06.2018

weitere Fundstellen ... Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 23. Februar 2018 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der au

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 27. Feb. 2018 - 1 KS 2/10

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, d

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 23. Feb. 2018 - 3 L 1470/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Der Wert des Verfahrensgegenstands wird auf 7

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 11. Okt. 2017 - 3 A 1233/16 HGW

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 8. März 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. Juni 2016 wird aufgehoben, soweit die Festsetzung den Betrag von 964.363,93 Euro übersteigt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Der Beklagt

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 21. Juli 2017 - 6 A 96/16

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor 1. Der Bescheid vom 28.5.2015 in Form des Widerspruchsbescheides vom 3.3.2016 wird aufgehoben. 2. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte, mit Ausnahme d

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 04. Mai 2017 - 3 KM 152/17

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor Der am 9. Januar 2017 bekanntgemachte und am 24. Januar 2017 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 1 „A“ der Antragsgegnerin wird bis zu einer Entscheidung in dem noch anhängig zu machenden Normenkontrollhauptsacheverfahren außer Vollzug gese

Bundesverwaltungsgericht EuGH-Vorlage, 14. März 2017 - 4 CN 3/16

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Es wird gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen U

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 03. Jan. 2017 - 9 E 5500/16

bei uns veröffentlicht am 03.01.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe I. 1 Die Antragsteller begehren mit

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 05. Sept. 2016 - 11 S 1255/14

bei uns veröffentlicht am 05.09.2016

Tenor Der Bebauungsplan „Interkommunales Gewerbegebiet Waltershofen (IKOWA)“ des Zweckverbandes interkommunales Gewerbegebiet Waltershofen vom 31. Juli 2013 wird für unwirksam erklärt. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Die R

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. Juni 2016 - 8 D 99/13.AK

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicher

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 20. Jan. 2016 - 3 K 2445/12

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Nach Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich werden die Kosten des Verfahrens der Beklagten auferlegt, und zwar mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat. 1G r ü n d e 2I. 3Gegenstand des

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 08. Okt. 2015 - 2 D 4/14.NE

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor Der Bebauungsplan Nr. 281 N1. -P. „Auf dem L. /Kreisstraße K 9n, 2. Bauabschnitt“ der Stadt N1. ist unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin ka

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. Sept. 2015 - 3 S 1078/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Die Anträge werden abgewiesen.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/3.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan „Südlich der Postwiesenstraße“ der Antragsg

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 19. Aug. 2015 - 3 M 64/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte nach Kopfteilen. Der Streitwert wird für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht auf 15.000,00 Euro festgesetzt. Gründe I. 1 Die An

Verwaltungsgericht Arnsberg Beschluss, 11. Mai 2015 - 12 L 266/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2015

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage 12 K 12/15 gegen die Plangenehmigung des Antragsgegners vom 21. August 2014 wird wiederhergestellt. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin und die Gerichtskosten tragen der Antragsgegner und die B

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 08. Jan. 2015 - 2 R 94/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Gründe I. 1 Die Antragsteller wenden sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Bebauungsplan Nr. 22/2005 „Naturfreundeweg“ vom 26.06.2014, mit dem die Antragsgegnerin im Norden ihres Gemeindegebiets auf einer Fläche von rund 2 ha

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Juni 2014 - 9 A 1/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tatbestand 1 Der Kläger, ein in Nordrhein-Westfalen anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 21. Dezember 2012 zum Pl

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 10. Apr. 2014 - 7 D 57/12.NE

bei uns veröffentlicht am 10.04.2014

Tenor Der Bebauungsplan Nr. 159 - B.-------straße / M.------weg - der Stadt T. ist unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung du

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 16. Jan. 2014 - 6 K 1584/12

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Dez. 2013 - 4 A 1/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine Gemeinde, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt F. -

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Juli 2013 - 7 BN 1/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2013

Gründe I. 1 Die Antragsteller wenden sich im Wege der Normenkontrolle gegen § 4 der Ver

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Feb. 2010 - 3 S 3064/07

bei uns veröffentlicht am 09.02.2010

Tenor Die Anträge werden abgewiesen. Die Antragstellerinnen zu 1 und 2 tragen jeweils 1/3 der Kosten des Verfahrens. Die Antragsteller zu 3 tragen als Gesamtschuldner ebenfalls 1/3 der Kosten des Verfahrens.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Feb. 2009 - 1 C 10256/08

bei uns veröffentlicht am 19.02.2009

Tenor Der Bebauungsplan für das Teilgebiet Nr. 23 „Ortsmitte III“ der Ortsgemeinde Hamm/Sieg wird insoweit für unwirksam erklärt, als im Bereich der … Straße … (südlich der … Straße, östlich der Parzelle …, westlich der Parzelle … und nördlic

Referenzen

(1) Der Träger des Vorhabens hat den Plan der Anhörungsbehörde zur Durchführung des Anhörungsverfahrens einzureichen. Der Plan besteht aus den Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und...