Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 3b Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen

(1) Eine Beförderung einer Person wird dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird. Erstreckt sich eine solche Beförderung nicht nur auf das Inland, fällt nur der Teil der Leistung unter dieses Gesetz, der auf das Inland entfällt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Beförderung von Gegenständen, die keine innergemeinschaftliche Beförderung eines Gegenstands im Sinne des Absatzes 3 ist, wenn der Empfänger weder ein Unternehmer, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person ist, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist. Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens bestimmen, dass bei Beförderungen, die sich sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland erstrecken (grenzüberschreitende Beförderungen),

1.
kurze inländische Beförderungsstrecken als ausländische und kurze ausländische Beförderungsstrecken als inländische angesehen werden;
2.
Beförderungen über kurze Beförderungsstrecken in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten nicht wie Umsätze im Inland behandelt werden.

(2) Das Beladen, Entladen, Umschlagen und ähnliche mit der Beförderung eines Gegenstands im Zusammenhang stehende Leistungen an einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person ist, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, werden dort ausgeführt, wo sie vom Unternehmer tatsächlich erbracht werden.

(3) Die Beförderung eines Gegenstands, die in dem Gebiet eines Mitgliedstaates beginnt und in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates endet (innergemeinschaftliche Beförderung eines Gegenstands), an einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, wird an dem Ort ausgeführt, an dem die Beförderung des Gegenstands beginnt.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 18 Besteuerungsverfahren


(1) Der Unternehmer hat vorbehaltlich des § 18i Absatz 3, des § 18j Absatz 4 und des § 18k Absatz 4 bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu ü

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 3a Ort der sonstigen Leistung


(1) Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebsstät
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 1 Steuerbare Umsätze


(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund geset

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht München Urteil, 13. Nov. 2014 - 14 K 2681/12

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor 1. Die Umsatzsteuerbescheide vom 23. Dezember 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. Juli 2012 werden dahingehend abgeändert, dass die Umsatzsteuer für 2006 auf 5.672,00 €, für 2007 auf 4.690,15 €, für 2008 a

Bundesfinanzhof Urteil, 20. März 2014 - V R 25/11

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob im Zusammenhang mit im Ausland gelegenen Hotels erbrachte Verpflegungsleistungen im Inland ausgeführt werden.

Bundesfinanzhof Urteil, 04. Juli 2013 - V R 33/11

bei uns veröffentlicht am 04.07.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war in den Streitjahren (2001 und 2002) beim Betrieb eines grenzüberschreitenden Nachtzugs zwischen B im In

Bundesfinanzhof Urteil, 07. März 2013 - V R 12/12

bei uns veröffentlicht am 07.03.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist ein in den Niederlanden ansässiges Industrieunternehmen. Mit einem beim Beklagten und Revisionskläger (

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Dez. 2012 - XI R 30/10

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Vermittlung (Werbung) neuer Mitglieder für ausländische Vereine steuerbar (und steuerpflichtig) ist.

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Mai 2012 - XI R 16/10

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG mit Sitz in ..., betrieb in den Streitjahren 2002 und 2003 die Internetseite "... .de".

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Nov. 2011 - XI B 58/11

bei uns veröffentlicht am 08.11.2011

Gründe 1 Die Beschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist unbegründet. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.S. von §

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Sept. 2011 - V R 5/10

bei uns veröffentlicht am 08.09.2011

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob Dienstleistungen (sog. driving services) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) im Streitjahr 2006 im Ausland ausgeführt worden u

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Juni 2011 - V R 37/09

bei uns veröffentlicht am 30.06.2011

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, ob von der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) im Jahr 2002 an zwei in den Niederlanden gelegenen Schönheitsklin

Bundesfinanzhof Urteil, 02. März 2011 - XI R 25/09

bei uns veröffentlicht am 02.03.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb 1997 das im Schiffsregister als Frachtschiff eingetragene Schiff MS "X". Das als Hochseefischereifahrzeug

Bundesfinanzhof Urteil, 01. Dez. 2010 - XI R 27/09

bei uns veröffentlicht am 01.12.2010

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt im Inland ein Motorsportunternehmen. U.a. stellte er in den Jahren 1999 bis 2001 (Streitjahre) ambitio

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Nov. 2010 - V R 27/09

bei uns veröffentlicht am 10.11.2010

Tatbestand 1 I. Streitig ist der Ort der von der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) im Streitjahr 2001 erbrachten Leistungen.

Referenzen

(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder...
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