(1) Wer sich zur Mitwirkung bei der Herstellung eines Filmes verpflichtet, räumt damit für den Fall, daß er ein Urheberrecht am Filmwerk erwirbt, dem Filmhersteller im Zweifel das ausschließliche Recht ein, das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen oder Umgestaltungen des Filmwerkes auf alle Nutzungsarten zu nutzen. § 31a Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 bis 4 findet keine Anwendung.

(2) Hat der Urheber des Filmwerkes das in Absatz 1 bezeichnete Nutzungsrecht im voraus einem Dritten eingeräumt, so behält er gleichwohl stets die Befugnis, dieses Recht beschränkt oder unbeschränkt dem Filmhersteller einzuräumen.

(3) Die Urheberrechte an den zur Herstellung des Filmwerkes benutzten Werken, wie Roman, Drehbuch und Filmmusik, bleiben unberührt.

(4) Für die Rechte zur filmischen Verwertung der bei der Herstellung eines Filmwerkes entstehenden Lichtbilder und Lichtbildwerke gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

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3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 89 UrhG.

3 Artikel zitieren § 89 UrhG.

Urheberrechtsschutz für Fernsehserien-Vorspann

30.12.2010

§ 8 UrhG findet auf die Nachvergütungsregelungen weder unmittelbar noch analog Anwendung – BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Werkbegriff

KG: Zur Urheberrechtsschutzfähigkeit der "Fabel" einer Fernsehserie

30.12.2010

Zum Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines einen Vergütungsanpassungsanspruch nach § 36 I UrhG a. F. / § 32a I 1 UrhG geltend machenden Klägers – BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Werkbegriff

Nutzung von Film-Einzelbildern stellt keine filmischen Verwertung dar

09.06.2010

Rechtsanwalt für Medienrecht - Urheberrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze | § 89 UrhG

§ 89 UrhG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 89 UrhG wird zitiert von 2 anderen §§ im Urheberrechtsgesetz.

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 95 Laufbilder


Die §§ 88, 89 Abs. 4, 90, 93 und 94 sind auf Bildfolgen und Bild- und Tonfolgen, die nicht als Filmwerke geschützt sind, entsprechend anzuwenden.

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 90 Einschränkung der Rechte


(1) Für die in § 88 Absatz 1 und § 89 Absatz 1 bezeichneten Rechte gelten nicht die Bestimmungen 1. über die Übertragung von Nutzungsrechten (§ 34),2. über die Einräumung weiterer Nutzungsrechte (§ 35) und3. über die Rückrufsrechte (§§ 41 und 42).Sat
§ 89 UrhG zitiert 1 andere §§ aus dem Urheberrechtsgesetz.

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten


(1) Ein Vertrag, durch den der Urheber Rechte für unbekannte Nutzungsarten einräumt oder sich dazu verpflichtet, bedarf der Schriftform. Der Schriftform bedarf es nicht, wenn der Urheber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräum

Referenzen - Urteile | § 89 UrhG

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 89 UrhG.

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Feb. 2014 - I ZR 86/12

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 86/12 Verkündet am: 6. Februar 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Peter Fechter UrhG §

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Nov. 2009 - I ZR 128/07

bei uns veröffentlicht am 19.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 128/07 Verkündet am: 19. November 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2010 - I ZR 18/09

bei uns veröffentlicht am 28.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 18/09 Verkündet am: 28. Oktober 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2005 - I ZR 285/02

bei uns veröffentlicht am 19.05.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 285/02 Verkündet am: 19. Mai 2005 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2013 - I ZR 41/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 41/ 1 2 Verkündet am: 17. Oktober 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Finanzgericht Köln Urteil, 25. Aug. 2016 - 13 K 2205/13

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung des Erwerbs von Verfilmungsrechten, im Kern über die Frage, ob eine z

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 04. Feb. 2016 - 4 U 98/14

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 10. Juni 2014 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen geändert: 1. Die Beklagte wird verurteilt, a) dem Kläger Auskunft zu e

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. März 2012 - 5 K 1815/10

bei uns veröffentlicht am 29.03.2012

Tenor I. Unter teilweiser Aufhebung der Einspruchsentscheidungen vom 1. Juni 2010 werden der geänderte Bescheid über die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2005, sowie der geänderte Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag für 2005

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(1) Ein Vertrag, durch den der Urheber Rechte für unbekannte Nutzungsarten einräumt oder sich dazu verpflichtet, bedarf der Schriftform. Der Schriftform bedarf es nicht, wenn der Urheber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumt. Der Urheber...