Ausübender Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer ein Werk oder eine Ausdrucksform der Volkskunst aufführt, singt, spielt oder auf eine andere Weise darbietet oder an einer solchen Darbietung künstlerisch mitwirkt.

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Anwälte | § 73 UrhG

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 73 UrhG

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4 Artikel zitieren § 73 UrhG.

Abmahnkosten bei Filesharing

21.01.2011

Der Beklagte kann sich nicht erfolgreich „ins Blaue hinein“ auf ein pauschales Bestreiten der Rechteinhaberschaft beschränken - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Bei Musik auch Schutz der sog. Kleinen Münze

30.12.2010

Werbejingles sind urheberrechtlich geschützt, sofern Erkennungswert vorhanden ist – BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Werkbegriff

Zur Kostendeckelung bei Urheberrechtsabmahnung

08.08.2006

Es lag aber bereits keine unerhebliche Rechtsverletzung im Sinne des § 97a Abs. 2 UrhG vor - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze | § 73 UrhG

§ 73 UrhG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 73 UrhG wird zitiert von 4 anderen §§ im Urheberrechtsgesetz.

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz


(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch a

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 137f Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG


(1) Würde durch die Anwendung dieses Gesetzes in der ab dem 1. Juli 1995 geltenden Fassung die Dauer eines vorher entstandenen Rechts verkürzt, so erlischt der Schutz mit dem Ablauf der Schutzdauer nach den bis zum 30. Juni 1995 geltenden Vorschrifte

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 52 Öffentliche Wiedergabe


(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrags oder der Aufführung des Werkes keiner

Urheberrechtsgesetz - UrhG | § 125 Schutz des ausübenden Künstlers


(1) Den nach den §§ 73 bis 83 gewährten Schutz genießen deutsche Staatsangehörige für alle ihre Darbietungen, gleichviel, wo diese stattfinden. § 120 Abs. 2 ist anzuwenden. (2) Ausländische Staatsangehörige genießen den Schutz für alle ihre Darbi

Referenzen - Urteile | § 73 UrhG

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 73 UrhG.

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2002 - I ZR 16/00

bei uns veröffentlicht am 10.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 16/00 Verkündet am: 10. Oktober 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes h

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2002 - I ZR 180/00

bei uns veröffentlicht am 10.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 180/00 Verkündet am: 10. Oktober 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Sept. 2018 - I ZR 140/15

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 140/15 Verkündet am: 13. September 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Yo

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Mai 2012 - I ZR 145/11

bei uns veröffentlicht am 10.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 145/11 Verkündet am: 10. Mai 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2008 - I ZR 112/06

bei uns veröffentlicht am 20.11.2008

[Link] http://www.juris.de/jportal/portal/t/knx/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=4&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR012730965BJNE006400315&doc.part=S&d

Landgericht München I Endurteil, 12. Dez. 2017 - 33 O 15792/16

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt die Klägerin. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in

Bundesgerichtshof EuGH-Vorlage, 13. Sept. 2018 - I ZR 140/15

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

Tenor I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 3

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Apr. 2016 - I ZR 43/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 43/14 Verkündet am: 21. April 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja An Evening with Marl

Oberlandesgericht Köln Urteil, 06. Feb. 2015 - 6 U 209/13

bei uns veröffentlicht am 06.02.2015

Tenor I.  Auf die Berufung der Klägerinnen wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 20.11.2013 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 467/12 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefas

Oberlandesgericht Köln Urteil, 14. März 2014 - 6 U 210/12

bei uns veröffentlicht am 14.03.2014

Tenor I.   Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 24.10.2012 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 391/11 –abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, a) an die Klägerin zu 2. einen Betrag v

Oberlandesgericht Köln Urteil, 14. März 2014 - 6 U 109/13

bei uns veröffentlicht am 14.03.2014

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das am 05.06.2013 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 346/12 – teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, a) an die Klägerin zu 1.)  600,00

Bundessozialgericht Beschluss, 21. Aug. 2013 - B 12 KR 93/12 B

bei uns veröffentlicht am 21.08.2013

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Juni 2012 wird als unzulässig verworfen.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 22. Dez. 2010 - 4 U 45/10

bei uns veröffentlicht am 22.12.2010

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 23. Februar 2010 (17 O 734/05) wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig voll